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Urteil: Mann aus dem Ostallgäu wegen Bierkrug-Attacke vor Gericht - Schadenersatz und Arrest

Vor Gericht in Kaufbeuren

Ostallgäuer schlägt mit Bierkrug zu - weil er keine Zigarette bekam

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    Der Angeklagte schlägt dem Geschädigten einen Bierkrug so hart an die Stirn, dass dieser zerbricht.
    Der Angeklagte schlägt dem Geschädigten einen Bierkrug so hart an die Stirn, dass dieser zerbricht. Foto: Ralf Lienert (Symbolbild)

    Es war eine absolute Lappalie, die einen 20-jährigen Ostallgäuer im Oktober 2021 bei einer Freiluft-Fete im südlichen Landkreis massiv ausrasten ließ: Nachdem der stark alkoholisierte junge Mann sich beim Zigarettenschnorren eine Abfuhr geholt hatte, schlug er einem anderen Partygast einen gläsernen Halbliter-Bierkrug an die Stirn – und zwar so heftig, dass das Gefäß zerbrach. Der damals 19-Jährige erlitt zwei Platzwunden, die genäht werden mussten und deren Narben noch heute sichtbar sind. Der Angreifer musste sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Kaufbeurer Jugendschöffengericht verantworten.

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