Der Angeklagte schlägt dem Geschädigten einen Bierkrug so hart an die Stirn, dass dieser zerbricht.
Bild: Ralf Lienert (Symbolbild)
Der Angeklagte schlägt dem Geschädigten einen Bierkrug so hart an die Stirn, dass dieser zerbricht.
Bild: Ralf Lienert (Symbolbild)
Es war eine absolute Lappalie, die einen 20-jährigen Ostallgäuer im Oktober 2021 bei einer Freiluft-Fete im südlichen Landkreis massiv ausrasten ließ: Nachdem der stark alkoholisierte junge Mann sich beim Zigarettenschnorren eine Abfuhr geholt hatte, schlug er einem anderen Partygast einen gläsernen Halbliter-Bierkrug an die Stirn – und zwar so heftig, dass das Gefäß zerbrach. Der damals 19-Jährige erlitt zwei Platzwunden, die genäht werden mussten und deren Narben noch heute sichtbar sind. Der Angreifer musste sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Kaufbeurer Jugendschöffengericht verantworten.