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Corona-Regeln Bayern ab heute, 4. März 2022 - Lockerungen diese Woche

Neue Corona-Regeln in Bayern am 4.3.

Diese Corona-Lockerungen gelten ab heute

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    Für die ersten Gäste wurden am Mittwoch in „Haller’s Genuss & Spa Hotel“ in Mittelberg die Tische gedeckt.
    Für die ersten Gäste wurden am Mittwoch in „Haller’s Genuss & Spa Hotel“ in Mittelberg die Tische gedeckt. Foto: Matthias Becker (Archiv)

    Der Krieg in der Ukraine überschattet vielerorts die Freude über Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Doch in Deutschland und in Bayern kommen ab dieser Woche in einem nächsten Schritt weitere Erleichterungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Gelockert wird vor allem in der Gastronomie, bei Clubs und Bars, im Tourismus-Sektor und im Sport.

    Vor allem die Getränke-Industrie verspricht sich viel vom Wechsel von 2G auf 3G, so Ingrid Hartges, Dehoga-Geschäftsführerin zur Deutschen Presse-Agentur. "In Kneipen, Bars und Clubs waren die Umsatzeinbrüche noch heftiger als in der Gastronomie insgesamt."

    Auch Clubs und Diskos dürfen wieder öffnen. Allerdings unter strengen Auflagen. Der bayerische Ministerrat wird diesen Beschluss voraussichtlich am Mittwoch für den Freistaat umsetzen.

    Die Lockerung der Corona-Regeln in Bayern ab Freitag, 4.3., im Überblick

    • In Restaurants, Cafés und in Hotels soll ab Freitag 3G statt 2G gelten. Heißt: Auch Ungeimpfte dürfen wieder essen gehen oder ein Hotelzimmer nehmen. Ein negativer Test ist Voraussetzung.
    • Ab dem 4. März 2022 sollen Clubs, Discotheken und Bars wieder öffnen dürfen. Auch Bordelle ("FKK-Clubs") dürfen wieder aufsperren. Allerdings mit der strengen Regel 2G-Plus. Menschen ohne Booster-Impfung brauchen zusätzlich einen negativen Test.
    • Sportstadien dürfen, wenn überregional gespielt wird, im Außenbereich mit 75 Prozent ausgelastet werden. Die Personengrenze liegt bei 25.000 Menschen. Das gilt auch für Großveranstaltungen wie Festivals und Konzerte. Im Innenbereich sind es 60 Prozent der Höchstkapazität - maximal aber 6.000 Besucher. Außerdem soll eine FFP2-Maske getragen werden.
    • In drei Wochen - am 20. März - könnten alle "tiefgreifenden" Corona-Regeln wegfallen. Solange das die Lage im Gesundheitssystem zulässt. Bleiben sollen allerdings die Maskenpflicht im Innenbereich und das Abstandsgebot. Auch der Test- oder Impfnachweis wird wohl an bestimmten Stellen bestehen bleiben.

    Welche Corona-Regeln aktuell in ihrem Landkreis oder ihrer Stadt gelten, erfahren Sie hier.

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