Ab Montag ändern sich die strengen Corona-Regeln in Bayern und im Allgäu. Flächendeckend gibt es Lockerungen - auch unabhängig der Inzidenzwerte. Die nächsten Wochen wird wieder einiges möglich, worauf die Menschen monatelang verzichten mussten.
Ab dem 8. März treten neue Bestimmungen für private Kontakte und Buchhandlungen in Kraft. Mitte März werden dann weitere Klassen in die Schulen zurückkehren. Selbsttets soll es geben, Geschäfte dürfen öffnen.
Kurz-Check: Diese Corona-Regeln ändern sich am Montag
- Die Allgäuer dürfen wieder mehrere Personen aus einem Haushalt treffen.
- Buchhandlungen und Blumenläden öffnen.
- Einzelhandel öffnet - jedoch gekoppelt an die jeweiligen Inzidenwerte.
- Kitas dürfen in den Regelbetrieb gehen (je nach Inzidenzwert).
- Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten dürfen aufmachen (je nach Inzidenzwert).
- Gemeinsam draußen Sport machen ist erlaubt (je nach Inzidenzwert).
- Jeder Haushalt soll jede Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können.
Die Corona-Lockerungen im Detail
Soziale Kontakte: Ab 8. März sind wieder Treffen mit bis zu fünf Menschen aus einem anderen Hausstand erlaubt. Wo die Inzidenz stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sinkt, können Treffen von bis zu drei Haushalten mit maximal zehn Personen gestattet werden. Ab einer Inzidenz von 100 ab dem zweiten darauffolgenden Werktag werden die Möglichkeiten wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahren werden generell nicht mitgerechnet. (Lesen Sie auch: 20 Partygäste trotz Corona - Polizei löst mehrere Feiern im Allgäu auf)
Buchhandlungen: Ab Montag werden auch Buchläden wieder geöffnet, sie werden künftig dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet und damit beispielsweise den Supermärkten gleichgestellt. Auch Büchereien, Archive und Bibliotheken können unter Auflagen öffnen. Wie viele Menschen den Raum betreten dürfen, orientiert sich an dessen Größe.
Handel: Ab Montag dürfen auch andere Geschäfte wieder aufmachen. Für den weiteren Einzelhandel bleibt aber die Inzidenz das entscheidende Kriterium. Liegt diese in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt stabil unter 50, können Läden Kunden einlassen. Liegt der Wert darüber, bis maximal 100, ist noch sogenanntes Terminshopping möglich. Die Kunden müssen vorab einen Termin vereinbaren und dürfen dann in den Laden.

Kultur und Tierparks: Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen öffnen, wenn die 50er-Inzidenz stabil unterschritten wird. Zwischen 50 und 100 sind auch hier nach Terminbuchung Besuche möglich. Der Münchner Tierpark Hellabrunn hat angekündigt, bereits ab Montag wieder zu öffnen. Eintrittskarten können aber nur über den städtischen Karten-Dienstleister München Ticket erworben werden.
Lockerungen beim Sport - und wie ist es in Kita und Schule?
Sport: Unter dem 50er-Wert ist kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen im Außenbereich wieder erlaubt, auch auf Außensportanlagen wie Tennis- oder Golfplätzen. Zwischen 50 und 100 reduziert sich die erlaubte Teilnehmerzahl bei Individualsport auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten oder bei Kinder bis 14 Jahren auf Gruppen bis 20 Personen. (Lesen Sie auch: Konkrete Corona-Regeln im Sport: Die ersten Lockerungen sorgen für Enttäuschung)
Schulen: Nach Grundschülern und Abschlussklassen sollen ab dem 15. März auch alle Schüler der weiterführenden Klassen wieder in die Schulen zurückgeholt werden, zumindest im Wechselunterricht und dort, wo die Inzidenz unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt.
Die Osterferien sollen wie geplant beibehalten werden. An den Grund- und Förderschulen in Regionen mit einer Inzidenz unter 50 soll dann zudem wieder normaler Präsenzunterricht angeboten werden.

Kitas: An den Kitas wird in Stufen verfahren: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Kinderbetreuungseinrichtungen in den normalen Regelbetrieb wechseln. Zwischen 50 und 100 bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb, also in festen Gruppen. Und in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 wird auf Notbetreuung umgestellt.
Weitere Perspektiven: Für die Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser sind frühestens ab dem 22. März Öffnungen möglich. Dies gilt auch für die Außengastronomie, also etwa Biergärten, und Sport in Innenräumen beziehungsweise Kontaktsport im Außenbereich.
Schnelltest: Ab Montag soll jeder Bürger nach der jüngsten Vereinbarung von Bund und Ländern wöchentlich einen kostenlosen Corona-Schnelltest erhalten können - doch zum Start wird das wohl nicht gleich überall der Fall sein. Auch im Einzelhandel gibt es inzwischen Selbsttests. Was die kosten und was man beachten muss, erfahren Sie hier.
Lesen Sie auch:
- 20 Partygäste trotz Corona - Polizei löst mehrere Feiern im Allgäu auf
- Aktuelle Corona-Regeln ab 8. März 2021 in Memmingen
- Aktuelle Corona-Regeln ab 8. März 2021 in Kaufbeuren
- Aktuelle Corona-Regeln ab 8. März in Kempten
Die bundesweiten Lockerungen in der Übersicht
