Die Nachricht traf viele Vermieter von Ferienwohnungen wie ein Schlag ins Gesicht. „Untersagt ist der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken“. So steht es in der Allgemeinverfügung des bayerischen Staatsministeriums anlässlich der Corona-Krise. Auch nach den ersten Lockerungen im Freistaat Bayern in den kommenden Tagen gilt dies weiter.
Raus aus der Enge