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Die eigene Freundin vergewaltigt

Kaufbeuren

Die eigene Freundin vergewaltigt

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    Wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung seiner ehemaligen Freundin wurde ein 36-jähriger Mann aus dem Ostallgäu vom Kaufbeurer Schöffengericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Zwar hatte der Angeklagte seine Unschuld beteuert und von einvernehmlichem Sex gesprochen. Nach der Beweisaufnahme hatten allerdings weder Staatsanwalt noch Gericht Zweifel daran, dass er im Dezember 2017 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen gegen den erklärten Willen und deutlichen Widerstand der Frau den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen und ihr Schmerzen zugefügt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

    Im Prozess wurde deutlich, dass das psychisch kranke Opfer, das unter anderem an einer Borderline-Störung und Depressionen leidet, vor allem mit den seelischen Folgen der Taten zu kämpfen hat. Nachdem die heute 32-Jährige vor der Beziehung zum Angeklagten jahrelang stabil war, ist sie seither laut Attesten ihrer Ärzte psychisch massiv belastet – was sich in Depressionen, Panikattacken und Selbstverletzungen äußere.

    Der Verteidiger hatte den Grund für die Vorwürfe gegen seinen bis dato unbescholtenen Mandanten in der seelischen Erkrankung der jungen Frau gesehen und auf Freispruch plädiert. Zuvor hatte er einen Antrag auf Erstellung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens gestellt, der vom Gericht abgelehnt wurde. Die Vorsitzende machte im Urteil deutlich, dass die Aussagen der jungen Frau, die auch durch Chatverläufe und Zeugen aus ihrem Umfeld gestützt wurden, glaubhaft gewesen seien.

    Die Geschädigte und der Angeklagte hatten sich im Juni 2017 über das Internet kennengelernt und eine Beziehung begonnen, die der Staatsanwalt im Plädoyer als „höchst pathologisch und dysfunktional“ umriss. Die sichtlich mitgenommene Zeugin hatte laut eigenen Angaben schon kurz nach dem Kennenlernen gespürt, dass sie für den Mann keine tieferen Gefühle hatte. Warum sie trotzdem immer wieder zu ihm fuhr und auch nach den angeklagten Taten intime Kontakte zuließ, konnte sie nicht schlüssig erklären. Nach Einschätzung des Gerichts war sie aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage, sich aus der Beziehung zu lösen, die vom kontrollierenden Verhalten des seelisch ebenfalls nicht stabilen Angeklagten geprägt war. Laut einem Attest liegt bei ihm eine depressive Störung mit narzisstischen Persönlichkeitszügen vor.

    Wie weit seine Kontrollversuche gingen, ließ sich aus seiner eigenen Aussage schließen. Der Angeklagte präsentierte dem Gericht eine Vereinbarung, mit der er seiner Freundin habe helfen wollen, „Struktur in ihr Leben zu bringen“. Die angeblich gemeinsam erarbeiteten Ziele reichten von der Gewichtsabnahme und Einhaltung von Terminen bis zum Umgang mit Alkohol und Geld.

    Der Mann hatte die junge Frau bis zum Zeitpunkt der Anzeige auch mit Textnachrichten und Anrufen überzogen. Diese waren auch der Grund dafür, dass das Verfahren überhaupt in Gang gekommen war: Als sich die Geschädigte im Mai 2018 wegen des anhaltenden „Stalkings“ einem Freund anvertraute, gab sich dieser am Telefon als Polizeibeamter aus und forderte den Angeklagten auf, seine Nachstellungen zu beenden. Dieser bemerkte den Schwindel und ging zur Polizei. Als die Beamten dann ihren falschen Kollegen kontaktierten, kamen neben den Nachstellungen auch die Sexualdelikte zur Sprache. Für die Richterin stand fest, dass das Opfer selbst „keine Kraft gehabt hätte, um eine Anzeige zu erstatten“.

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