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Die Krisenstäbe haben jetzt das Sagen

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Die Krisenstäbe haben jetzt das Sagen

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    Krisenstäbe in Landkreisen oder kreisfreien Städten können bei Bedarf Sportanlagen, Parks oder Spielplätze sperren – aktuell um die Infektionsgefahr durch das Corona-Virus einzudämmen. Unser Foto zeigt den gesperrten Spielplatz am Kemptener Augartenweg.Foto: Ralf Lienert
    Krisenstäbe in Landkreisen oder kreisfreien Städten können bei Bedarf Sportanlagen, Parks oder Spielplätze sperren – aktuell um die Infektionsgefahr durch das Corona-Virus einzudämmen. Unser Foto zeigt den gesperrten Spielplatz am Kemptener Augartenweg.Foto: Ralf Lienert Foto: Ralf Lienert

    In Corona-Zeiten vor Ort über Ausnahmeregeln mitentscheiden: Das wünscht sich so mancher Kommunalpolitiker oder (Stich)-Wahlkämpfer. Denn als Krisenmanager ist gut an Profil zu gewinnen, wie derzeit schön an Markus Söder zu beobachten ist. Aber was einem Ministerpräsidenten, einem Landrat oder Oberbürgermeister in solchen Situationen zusteht, nämlich unbürokratisch zu handeln, ist normalen Stadtrats- oder Kreistagsmitgliedern verwehrt. Das Sagen haben in der Corona-Krise jetzt in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Krisenstäbe. Deren Leitung hat in der Regel der jeweilige Oberbürgermeister oder Landrat. Da der Katastrophenschutz eine staatliche Aufgabe ist, haben der Kreistag oder der Stadtrat keine Zuständigkeit.

    Krisenstäbe werden dann gebildet, wenn Menschen in hoher Zahl gefährdet sind, erläutert Andreas Kaenders, Pressesprecher des Landratsamtes Oberallgäu in Sonthofen. Also bei Hochwasserkatastrophen, Schneechaos oder großflächigen Sturmschäden. Oder aktuell eben in der Corona-Krise. Wenn dagegen zum Beispiel Tierseuchen ausbrechen, muss kein Krisenstab gebildet werden, weil nicht der Großteil der Bevölkerung davon betroffen ist. Da reichen dann meist Verordnungen durch die Veterinärämter.

    „Fliegender Übergang“

    Im Falle Corona sind schon vor einigen Wochen in vielen Rathäusern und Landratsämtern Koordinationsgruppen gebildet worden. Als sich die Lage zuspitzte, gab es „einen fliegenden Übergang zum Krisenstab“, wie Kemptens Stadtdirektor Wolfgang Klaus erläutert. Das geschah in den meisten Städten und Landkreisen spätestens mit dem Ausrufen des Katastrophenfalls in Bayern (16. März).

    Wer sitzt nun in solchen Krisenstäben? Pressesprecherin Stefanie Vögele erklärt dies für den Landkreis Unterallgäu folgendermaßen: Die Besetzung dieser Führungsgruppe wird auf den jeweiligen Krisenfall abgestimmt. Jetzt sind darin neben dem Landrat Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen des Landratsamts vertreten: von Gesundheitsamt und Gesundheitsverwaltung (zuständig für den rechtlichen Vollzug in diesem Bereich), aus dem Bereich „Sicherheit und Ordnung“, vom Personalmanagement und aus dem Bereich Organisation und IT-Management sowie die Pressestelle. Hinzu kommen je nach Bedarf zum Beispiel Vertreter der Kliniken, der Sanitätsdienste oder der Polizei.

    Krisenstäbe haben nach dem Infektionsschutzgesetz die Kompetenz, Quarantäne oder Versammlungsverbote anzuordnen oder „von jeder Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen zu verlangen“, sagt Thomas Brandl vom Landratsamt Ostallgäu.

    Zu den Aufgaben der Krisenstäbe gehören zum Beispiel die Einrichtung von Notgruppen in Kitas oder die Koordination von Nachbarschaftshilfen, sagt Michael Birk von der Stadt Memmingen. Auch die Organisation eines Bürgertelefons, das Absperren von Spielplätzen oder Parks, das Einrichten von Drive-in-Schaltern für Corona-Tests sowie die Beschaffung von Mundschutz und Schutzanzügen für die Kliniken zählt dazu.

    Derzeit tagen die Krisenstäbe bei Bedarf (wie in Kaufbeuren) oder bis zu zweimal täglich und auch am Wochenende (wie im Fall Kempten und Oberallgäu). Auch im Landkreis Lindau versichert Sibylle Ehreiser vom Büro des Landrats Elmar Stegmann: „Wir kümmern uns, und zwar an sieben Tagen die Woche und bis spät in die Nacht.“

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