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Banken und Polizei lockern Dresscode und Kleiderordnung: Tätowierungen, Piercings - was ist erlaubt?

Dresscode im Allgäu

Tattoos, Krawatten und Piercings: Was ist bei Allgäuer Banken und der Polizei erlaubt?

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    Eine lockerere Kleiderordnung gilt bei der Allgäuer Volksbank. Diese Mitarbeiter zeigen, was nun erlaubt ist.
    Eine lockerere Kleiderordnung gilt bei der Allgäuer Volksbank. Diese Mitarbeiter zeigen, was nun erlaubt ist. Foto: Christine Brodkorb, Volksbank

    In Politik und Wirtschaft zeichnet sich schon seit Jahren ein Trend zur Lockerung der Kleiderordnung ab. Das macht sich auch im Allgäu bemerkbar. Wo früher Anzug oder Sakko mit Krawatte für die Männer Pflicht war und für die Frauen Hosenanzug, Kostüm oder Kleid, wird der Dresscode zunehmend legerer.

    Beispiel Allgäuer Volksbank: Nach dem Wegfall der Krawattenpflicht für männliche Mitarbeiter vor fünf Jahren entwickelte sie ihre Empfehlungen weiter. Der neue Dresscode sei weiterhin repräsentativ, aber lässiger und komfortabler, sagt Vorstand Klaus Peter Wildburger. Heißt konkret: Jeans sind jetzt ebenso erlaubt wie ein Hemd ohne Jackett darüber.

    Bundeskanzler als Vorbild für Versicherung in Füssen

    Die Initiative zum neuen Look sei von Angestellten und Mitgliedern der Bank gekommen. Mit dem gelockerten Dresscode setzt die Bank auf mehr Eigenverantwortung der rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Wahl ihrer Kleidung. Dadurch will sich die Allgäuer Volksbank auch als attraktiver Arbeitgeber gerade für junge Menschen und Auszubildende präsentieren. Das neue Erscheinungsbild komme auch bei den Kunden gut an, weil man „am Puls der Zeit“ sei. So sieht das ebenfalls Michael Völk von der Allianz-Versicherung in Füssen. „Auch ohne Krawatte werden wir von den Kunden als seriös wahrgenommen.“ Und schließlich trage sogar der Bundeskanzler nicht immer eine Krawatte.

    Gänzlich ohne Krawatten geht es hingegen bei der Sparkasse Schwaben-Bodensee nicht, heißt es aus Memmingen. Die über 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten innerhalb eines bestimmten Rahmens die Kleidung selbstständig wählen, sagt Abteilungsleiter Tobias Kofler. Bei Geschäftsterminen oder in Kundengesprächen tragen sie einen schwarzen Anzug beziehungsweise ein Kostüm. „Weißes Hemd und die Krawatte im typischen Sparkassenrot sind dabei keineswegs Pflicht – eine Krawatte muss es bei den Männer aber schon noch sein.“

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    Trotz Lockerungen ist aber längst nicht alles erlaubt. Verwaschene Jeans mit Löchern, Flip-Flops, Spaghettiträger, Miniröcke, Hoodies und T-Shirts seien tabu, erklärt Sabine Kresse von der Allgäuer Volksbank. Tobias Kofler ergänzt für die Sparkasse noch Badehose und Partyoutfit – „außer am Faschingsdienstag“.

    Piercings oder Tätowierungen sind bei den Firmen hingegen kein großes Thema – anders als bei der Polizei. Nasenstecker oder Ringe in den Augenbrauen sind aus Sicherheitsgründen für die Beamtinnen und Beamten verboten, „aber auch wegen des Erscheinungsbildes in der Öffentlichkeit“, sagt Isabel Schreck, Sprecherin des Präsidiums in Kempten.

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    Bei den Tattoos gibt es jedoch Lockerungen: Sie sind am Unterarm inzwischen erlaubt. Im Dienst müssen sie aber entweder von einem langärmeligen Hemd oder bei kurzen Hemden von einem hautfarbenen Strumpf bedeckt sein, erläutert Isabel Schreck. Ausnahmen könne es im Hals- oder Nackenbereich geben – „wenn es sich zum Beispiel um eine tätowierte Blume handelt“.

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