Die Ermittlungen rund um den Untreueverdacht beim Eishockey-Oberligisten ECDC Memmingen sind abgeschlossen. Das teilt die zuständige Staatsanwaltschaft in Augsburg auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Die Nachermittlungen seien damit beendet, derzeit laufe aber noch die Stellungnahmefrist des Verteidigers, so ein Sprecher der Behörde. Mehr will die Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt und wegen der laufenden Frist nicht sagen.
ECDC Memmingen: Ex-Funktionär soll sechsstellige Summe veruntreut haben
Der Memminger Eishockey-Club sprach im vergangenen Jahr von der „größten Krise“ seiner über 30-jährigen Vereinsgeschichte. Im Fokus der Ermittler steht ein Ex-Funktionär des Clubs. Er soll während seiner Zeit eine mittlere sechsstellige Summe veruntreut haben, so die Vorwürfe der Ermittler. Aufgefallen sei der mutmaßliche Betrug, weil Unstimmigkeiten bei den Finanzen des Vereins entdeckt worden waren.
Im September rückten deshalb Beamte an, durchsuchten Privat- und Geschäftsräume des Beschuldigten, um Beweismittel sicherzustellen. Nun haben die Ermittler monatelang zum Beispiel IT-Geräte sowie Unterlagen ausgewertet. Weitere Erkenntnisse, wofür der zum Tatzeitpunkt 55-jährige Mann das Geld verwendet hat, „konnten nicht gewonnen werden“, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Augsburg. Die Behörde ermittelt, weil sie als Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität in den Landgerichtsbezirken Augsburg, Kempten und Memmingen zuständig ist.
ECDC Memmingen: Ex-Funktionär soll geschickt vorgegangen sein
Auf die Spur der möglichen Veruntreuung war der ECDC selbst gekommen. Die Fans des Oberligisten waren nach Bekanntwerden der Vorwürfe sprachlos, unterstützten den Verein anschließend durch eine Spendenaktion, um den angeschlagenen Verein „am Leben zu halten“, wie es damals hieß. Aufgrund der damals noch laufenden Ermittlungen äußerten sich die Vereinsverantwortlichen nur bedeckt zum Vorgehen des mutmaßlichen Täters. Er soll geschickt vorgegangen sein und Bescheide gefälscht haben, um Geld auf ein anderes Konto zu lenken. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
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