Gleich mehrfach musste die Grenzpolizei am Flughafen Memmingen zur Tat schreiten am Freitag. So hat sich ein Passagier laut Polizei lautstark mit dem Flughafenpersonal gestritten, nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass er einen Aufschlag für sein Gepäck bezahlen müsse.
Die Polizisten verweigerten dem Mann deshalb den Zugang zum Flugzeug. Dan nbeleidigte er einen Mitarbeiter des Flughafens, woraufhin die Polizei Strafanzeige wegen Beleidigung stellte.
Passagier belästigt am Flughafen Gäste nachdem er seinen Flug verpasste
Ein anderer Passagier hat nach einem verpassten Flug nach Rumänien am Flughafen angefangen andere Gäste zu belästigen. Nachdem er seinen Flieger verpasst hatte, setzte sich der 25-Jährige in eine Gastronomie im Airport und spielte überlaut Musik ab und störte und belästigte andere Gäste. Der Security-Dienst übergab den Mann schließlich an die Grenzpolizei. Diese erteilte dem 25-Jährigen einen Platzverweis - er musste das Flughafengelände verlassen.
Darüber hinaus haben die Beamten der Grenzpolizei zwei Frauen erwischt, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Sowohl bei der 36-Jährigen aus Nordmazedonien sowie bei der 23-jährigen Serbin war die Aufenthaltserlaubnis ausgelaufen. Beide wurden wegen illegalen Aufenthalts angezeigt. Nachdem die Polizei den Sachverhalt aufgenommen hatte, durften die beiden Frauen in ihre Heimatländer zurückkehren.
Grenzpolizei fasst Marokkaner mit Aufenthaltsverbot am Allgäu Airport
Auch einen Mann mit Aufenthaltsverbot in Deutschland fasste die Polizei am Freitag. Der 18-jährige Marokkaner wurde von einer Streife der Bundespolizei im Zug von München nach Zürich kontrolliert, konnte allerdings keinerlai Ausweispapiere vorzeigen. Um die Identität des Mannes zu klären und für die weitere Sachbearbeitung überstellten die Bundespolizisten den Mann an die Grenzpolizei am Flughafen Memmingen.
Bei der Prüfung kam heraus, dass der 18-Jährige trotz eines bestehenden Aufenthaltsverbotes illegal nach Deutschland eingereist war. Zwischenzeitlich hatte er auch in der Schweiz einen Asylantrag gestellt. Die Grenzpolizei zeigt ihn wegen unerlaubter Einreise und illegalem Aufenthalt im Bundesgebiet an. Der Mann soll ausgewiesen werden.
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