Hauptsache, die Kinder sind irgendwie betreut – so ließe sich wohl zusammenfassen, was das bayerische Sozialministerium Trägern von Kindertagesstätten rät, die von der Personalnot gebeutelt sind. Sie sollen die sogenannte Experimentierklausel des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes nutzen. Das ermöglicht ihnen zum Beispiel, größere Gruppen zu bilden oder die Kinder in Randzeiten nur von Praktikantinnen und Praktikanten betreuen zu lassen.
Personalnot in Kindergärten