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Radeln in der Füssener Ritterstraße bleibt erlaubt

Radverkehr in Füssen

Radeln in der Füssener Ritterstraße bleibt erlaubt

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    Das Radeln in der Ritterstraße wird künftig auch dann möglich sein, wenn die Altstadtgasse im Sommer für den motorisierten Verkehr gesperrt ist. Allerdings setzt die Stadtverwaltung auf die Vernunft der Radfahrer: Sie sollen absteigen und schieben, wenn sich sehr viele Fußgänger in der Ritterstraße tummeln.
    Das Radeln in der Ritterstraße wird künftig auch dann möglich sein, wenn die Altstadtgasse im Sommer für den motorisierten Verkehr gesperrt ist. Allerdings setzt die Stadtverwaltung auf die Vernunft der Radfahrer: Sie sollen absteigen und schieben, wenn sich sehr viele Fußgänger in der Ritterstraße tummeln. Foto: Elisa Hipp (Archiv)

    Wenn im Sommer die Ritterstraße in der Füssener Altstadt für den motorisierten Verkehr gesperrt ist, galt in den zurückliegenden Jahren auch die Regel: Radler müssen absteigen und ihren Drahtesel schieben – doch beileibe nicht jeder hielt sich daran. Künftig soll das Radeln erlaubt bleiben. Dabei setzt die Stadtverwaltung aber auf die Vernunft der Fahrradfahrer, die bei dichtem Fußgängerverkehr freiwillig von ihrem Rad absteigen sollen. Mit entsprechenden Schildern will man darauf hinweisen.

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