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Hitzewelle im Allgäu: Wann gibt es Hitzefrei an der Arbeit und in der Schule?

Wetter im Allgäu

Diese Regeln gelten: Wann gibt es Hitzefrei in der Schule und am Arbeitsplatz?

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    Ein Recht auf Hitzefrei gibt es für Schülerinnen und Schüler und auch für Arbeitnehmerinnen und -nehmer nicht.
    Ein Recht auf Hitzefrei gibt es für Schülerinnen und Schüler und auch für Arbeitnehmerinnen und -nehmer nicht. Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Archiv)

    In dieser Woche wird es im Allgäu richtig heiß. 32 Grad in Füssen, 33 Grad in Kempten und 36 Grad in Lindau sind laut Wetterkontor am Dienstag und/oder Mittwoch drin (Das ausführliche Allgäu-Wetter finden Sie hier).

    Bei solchen Temperaturen fällt das Arbeiten natürlich schwer - vor allem, wenn Klassenzimmer, Büro oder Geschäft keine Klimaanlage haben. Aber wie ist das eigentlich mit dem Hitzefrei? Gibt es ein Recht auf Hitzefrei in der Schule oder am Arbeitsplatz? Und ab welcher Temperatur ist Hitzefrei Pflicht?

    Hitzefrei: Diese Regeln gelten für die Schulen

    Um es direkt auf den Punkt zu bringen: Ein echtes Recht auf Hitzefrei haben Schülerinnen und Schüler nicht. "Eine gesetzliche oder sonstige rechtsverbindliche Regelung, wonach den Schülerinnen und Schülern ab einer bestimmten Temperatur oder unter sonstigen bestimmten Voraussetzungen „hitzefrei“ zu gewähren ist oder gewährt werden kann, existiert nicht", heißt es beim bayerischen Kultusministerium. Ob Hitzefrei gegeben wird, entscheide daher die jeweilige Schulleitung. (Lesen Sie dazu auch: Drei Gründe, warum Bayerns Schüler seltener Hitzefrei bekommen)

    Insgesamt ist Hitzefrei in Bayern in den letzten Jahren seltener geworden. Zwar sind die Schulen dazu verpflichtet, bei Hitze gesundheitliche Folgen für die Schüler zu verhindern. Gleichzeitig müssen Schulleiter laut Kultusministerium aber auch darauf achten, dass durch einen vorzeitigen Unterrichtsschluss "insbesondere die Schülerbeförderung nicht gefährdet sein darf".

    Die Folge: Statt hitzefrei zu geben, greifen viele Schulen im Hochsommer eher zu anderen Mitteln, lassen etwa den Sportunterricht ausfallen oder verlegen den Unterricht in kühlere Räume oder ins Freie.

    Hitzefrei: Diese Regeln gelten am Arbeitsplatz

    Müssen dann wenigstens Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nach Hause schicken, wenn es am Arbeitsplatz sehr heiß ist? In der Regel erst mal nicht, heißt es vom Rechtsschutz des Gewerkschaftsbundes DGB. Grundsätzlich gibt es nämlich kein "Hitzefrei" am Arbeitsplatz. Arbeitgeber haben zwar Schutzpflichten gegenüber ihren Mitarbeitern. Allein die Tatsache, dass jemand Hitze als unangenehm empfindet, ist aber noch kein Verstoß gegen diese Pflichten. (Lesen Sie dazu auch: Gesundheit, Umwelt, Tiere: So wirkt sich die Hitzewelle auf das Allgäu aus)

    • Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass die Temperatur "gesundheitlich zuträglich" sein muss.
    • Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sehen eine Raumhöchsttemperatur von 26 Grad vor. Liegt die Außentemperatur drüber, darf ausnahmsweise auch die Temperatur drinnen höher sein.
    • In der Regel muss der Arbeitgeber erst bei über 30 Grad tätig werden.

    Was muss der Arbeitgeber tun, wenn es im Büro zu heiß wird?

    Zu den Maßnahmen, die Arbeitgeber gegen Hitze am Arbeitsplatz ergreifen müssen, zählen:

    • Jalousien anbringen
    • Lüftung der Räume in den Morgenstunden
    • Ventilatoren oder mobile Klimaanlagen bereitstellen
    • Bereitstellung von Getränken oder Lockerung von Kleidungsvorschriften.

    Nicht zuletzt können Arbeitszeiten angepasst werden. Hier muss gegebenenfalls der Betriebsrat zustimmen. Erst bei 35 Grad geht man davon aus, dass Arbeit nicht mehr möglich ist. Dann kann ein Umzug in andere Räume eine Lösung sein.

    Apropos Kleiderordnung: Wie sommerlich die Bekleidung im Job sein darf, daran scheiden sich die Geister. Das zeigt eine Umfrage von YouGov im vergangenen Jahr: 37 Prozent vertraten die Ansicht, dass zwar die Arme frei bleiben dürften, mehr aber bitte nicht. 38 Prozent war der Dresscode egal.

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