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E-Mobilität: Regeln zu E-Tretroller, E-Bike, Pedelec, Hoverboard, E-Skateboard

Von Pedelec bis Scooter

Diese Regeln gelten für E-Fahrgeräte im Straßenverkehr

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    Elektrische Tretroller (links oben) sind im öffentlichen Verkehr erlaubt. E-Skateboards (rechts) und Hoverboards (links unten)bekommen hingegen weder Zulassung noch Versicherung.
    Elektrische Tretroller (links oben) sind im öffentlichen Verkehr erlaubt. E-Skateboards (rechts) und Hoverboards (links unten)bekommen hingegen weder Zulassung noch Versicherung. Foto: Fotos: Uwe Anspach/Swen Pförtner/Bernd von Jutrczenka, dpa (Symbolbilder)

    Einen 35-Jährigen hat die Polizei vor Kurzem in Oberstdorf auf einem elektrischen Skateboard erwischt. Der Mann erhielt eine Anzeige, weil das Gerät weder eine Zulassung noch eine Versicherung hatte. Ob Elektro-Scooter oder E-Bike – die Zahl elektrisch betriebener Fahrzeuge hat auf den Straßen im Oberallgäu zugenommen. Doch nicht alle sind in Deutschland erlaubt. Es gelten zudem unterschiedliche Regeln für Zulassung, Versicherung und Führerschein. Ein Überblick.

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