Ist es legal, wenn Autofahrer mit Dashcams, also mit eingebauten Kameras, den Verkehr filmen? Und wenn Motorradfahrer das gleiche mit Helmkameras machen? Beides ist auf den Straßen längst keine Seltenheit mehr. Wir haben mit Christian Lindstedt darüber gesprochen, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West.
Viele Autos sind mittlerweile mit solchen Dashcams ausgestattet. Angebracht sind sie häufig am Rückspiegel hinter der Windschutzscheibe. Sie können nachgerüstet werden. Einige Autohersteller bieten solche Kameras auch ab Werk an. Wer seine Fahrten damit filmt, verstößt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sagt Lindstedt. Die "permanente und anlassbezogene Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens" sei mit der DSGVO nicht vereinbar. Wer es dennoch mache, könne sogar eine Ordnungswidrigkeit begehen, sagt der Polizeisprecher. Und das könne ein Bußgeld im zwei- bis dreistelligen Bereich nach sich ziehen.
Ziel von Dashcams: mögliche Unfälle filmen
Das Ziel solcher Dashcams ist meist, mögliche Unfälle zu filmen oder Situationen, in denen man von anderen Verkehrsteilnehmern genötigt wird. In solchen Fällen sollen die Aufzeichnungen als Beweismittel dienen. Aber werden sie vom Gericht überhaupt akzeptiert? Das hänge davon ab, wie ein Richter die Situation bewertet, sagt Lindstedt. Wenn eine Aufnahme wichtige Erkenntnisse bringe, könne es sein, dass sie als Beweismittel zugelassen werde. Es habe im Allgäu schon Fälle gegeben, in denen solche Aufzeichnungen von Unfällen auch für die Polizei hilfreich gewesen seien.
Vorsicht beim Hochladen auf Facebook, Youtube und Co.
Einige neue Autos haben einen Pre-Collision-Assistent, das ist eine Art Kamera, die erkennt, ob es gleich einen Unfall geben könnte. Bei manchen Modellen bremst in einem solchen Fall der Wagen selbst ab, wenn es der Fahrer nicht macht. Einige dieser Systeme starteten in solchen Momenten gleichzeitig eine Videoaufnahme, um einen möglichen Unfall festzuhalten, sagt Lindstedt. Im Gegensatz zu dauerhaften Aufnahmen sei diese Variante rechtmäßig.
Wenn so ein Video allerdings im Internet veröffentlicht wird und Personen oder Autos identifizierbar sind, werde ebenfalls gegen die DSGVO verstoßen, sagt Lindstedt. Wie hoch die Strafe dafür ausfällt, hänge vom Einzelfall ab.
Dürfen Motorradfahrer ihre Touren filmen?
Wie sieht es mit Helmkameras bei Motorradfahrten aus? Hier sei die Intention der Fahrer meist eine andere: Sie wollten nicht das Fehlverhalten anderer Fahrer filmen, sondern ihre schöne Tour, rasante Kurvenfahrten. Das Gleiche gelte für Skifahrer. Solche Privataufnahmen seien nicht verboten, sagt Lindstedt. Wer sie allerdings im Internet veröffentlichen wolle, müsse das Gleiche beachten wie bei Aufnahmen aus Dashcams: Personen und andere Fahrzeugen dürften nicht identifizierbar sein.
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