Eine betrunkene junge Frau (24) hatte im Januar im Raucherbereich einer Kaufbeurer Diskothek einen Heizpilz in Richtung eines anderen Gastes gestoßen, der sie zuvor offenbar provoziert hatte. Getroffen wurde dann nicht er, sondern eine völlig unbeteiligte Frau, die gerade noch den Arm zur Abwehr erheben konnte. Die 45-Jährige erlitt eine Verbrennung zweiten Grades und sagte jetzt als Zeugin im Strafprozess vor dem Amtsgericht: „Das hätte auch anders ausgehen können, wenn ich das Teil ins Gesicht bekommen hätte.“ Dessen war sich auch die sichtlich betroffene Angeklagte bewusst. Sie wurde zu 90 Tagessätzen à 45 Euro verurteilt, insgesamt also zu einer Geldstrafe von 4050 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Kaufbeuren