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Heizen mit Öl: Bei alten Anlagen besteht Handlungsbedarf

Das rät der Verein Haus & Grund

Heizen mit Öl: Bei alten Anlagen sollten Hausbesitzer handeln

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    Wer sein Haus mit Öl heizt, muss sich möglicherweise auf Veränderungen einstellen.
    Wer sein Haus mit Öl heizt, muss sich möglicherweise auf Veränderungen einstellen. Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolfoto)

    Am 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und mit ihm das Verbot für den Einbau von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 in Kraft getreten. Viele Eigentümer, die mit Öl heizen, fragen sich nun, ob der Betrieb von Ölheizungen gänzlich verboten wird und ob schon jetzt Handlungsbedarf besteht. „Die neue Regelung umfasst kein vollständiges Verbot von Ölheizungen und ein akuter Handlungsbedarf besteht derzeit ebenfalls nicht“, sagt Rechtsanwalt Huffschmid, Vorstand von Haus & Grund Kaufbeuren und Umgebung. Ist eine Ölheizung bereits vorhanden, dürfe sie grundsätzlich auch weiterhin genutzt werden – auch über das Jahr 2026 hinaus.

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