Krankenhausbesuche

Neue Zugangsregeln für Kliniken in Kaufbeuren und im Ostallgäu

In den Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren gilt bereits ein Besuchsverbot.

In den Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren gilt bereits ein Besuchsverbot.

Bild: Mathias Wild

In den Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren gilt bereits ein Besuchsverbot.

Bild: Mathias Wild

Verschärfte Richtlinien gelten ab sofort in Krankenhäusern. Unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen vom Besuchsverbot möglich sind.
18.11.2021 | Stand: 16:48 Uhr

Das bayerische Kabinett hat Verschärfungen für Krankenhausbesuche beschlossen. Zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter gilt neben dem bereits gültigen Besuchsverbot in den Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren ab sofort folgende Regelung: Besucherausnahmen sind wie bisher in Absprache mit Arzt oder Pflegekraft bei schwer erkrankten oder im Sterben liegenden Patienten möglich.

Werdende Mütter dürfen begleitet werden

Des Weiteren dürfen Partner werdende Mütter bei der Geburt begleiten und die Geburtshilfestation besuchen (jedoch ohne Geschwisterkinder oder weitere Begleitpersonen). Bei minderjährigen Patienten ist ein Elternteil willkommen.

Ungeimpfte brauchen PCR-Test

Dabei müssen geimpfte und genesene Personen neben ihrem Nachweis ab sofort einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden ) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Ungeimpfte benötigen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Dies gilt auch für ambulante Patienten sowie für Patienten in Sprechstunden. Ausgenommen sind Kranke die das Notfallzentrum aufsuchen.