In den Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren gilt bereits ein Besuchsverbot.
Bild: Mathias Wild
In den Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren gilt bereits ein Besuchsverbot.
Bild: Mathias Wild
Das bayerische Kabinett hat Verschärfungen für Krankenhausbesuche beschlossen. Zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter gilt neben dem bereits gültigen Besuchsverbot in den Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren ab sofort folgende Regelung: Besucherausnahmen sind wie bisher in Absprache mit Arzt oder Pflegekraft bei schwer erkrankten oder im Sterben liegenden Patienten möglich.
Des Weiteren dürfen Partner werdende Mütter bei der Geburt begleiten und die Geburtshilfestation besuchen (jedoch ohne Geschwisterkinder oder weitere Begleitpersonen). Bei minderjährigen Patienten ist ein Elternteil willkommen.
Dabei müssen geimpfte und genesene Personen neben ihrem Nachweis ab sofort einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden ) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Ungeimpfte benötigen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Dies gilt auch für ambulante Patienten sowie für Patienten in Sprechstunden. Ausgenommen sind Kranke die das Notfallzentrum aufsuchen.