Dem früheren Vorsitzenden des Tierschutzvereins Kaufbeuren und Umgebung bleibt erspart, seine Strafe im Gefängnis absitzen zu müssen. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Kempten wurde der 60-Jährige wegen der Veruntreuung von Vereinsgeld zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Das erstinstanzliche Urteil von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung reduziert sich damit erheblich.
Gelder veruntreut