Das Kettenkarussell steht. Laut Bauaufsicht fehlt nur eine Prüfbescheinigung.
Bild: Ralf Lienert
Das Kettenkarussell steht. Laut Bauaufsicht fehlt nur eine Prüfbescheinigung.
Bild: Ralf Lienert
Update 19. August 17.00 Uhr:
Laut Mitteilung der Stadt Kempten hat der Betreiber des Kettenfliegers der Bauaufsicht die fehlende TÜV-Bescheinigung vorgelegt. Damit darf sich das vorübergehend gesperrte Karussell ab sofort wieder drehen. Für großen Fahrspaß müsste es nun nur noch aufhören zu regnen ...
Update: 15.45 Uhr (ausführlichere Erklärung der Stadt):
Das Kettenkarussell mitten auf dem kleinen Jahrmarkt der Allgäuer Festwoche ist derzeit abgesperrt. „Defekt“ steht auf einem Schild am Fahrgeschäft. In der Stadtverwaltung heißt es allerdings auf Nachfrage unserer Redaktion, das Karussell sei nicht defekt. Was ist da los? Offenbar fehlt für den Betrieb des Fahrgeschäfts nur eine Prüfbescheinigung des TÜVs.
Technik und Elektrik sind geprüft; das Kettenkarussell ist laut Kemptens Baureferent Tim Koemstedt betriebssicher und auch nicht defekt, obwohl das der Betreiber auf ein Schild geschrieben hat. Kemptens Bauaufsicht stellte jetzt den Betrieb ein, weil die nötige TÜV-Gesamtbescheinigung fehlt, in der steht, wie lang das Fahrgeschäft betrieben werden darf. Am Dienstag lief die Frist ab, das Papier der Stadt nachträglich vorzulegen. Deshalb musste das Karussell dann am Mittwoch schließen. Das muss aber nicht von Dauer sein: Sobald der Betreiber die Bescheinigung vorlege, dürfte er wieder öffnen, erklärt Koemstedt.
(Hier lesen Sie: So geht es heute auf der Festwoche weiter - aktuelle Fotos und Infos)
Hintergrund: Auch bei Fahrgeschäften eines Jahrmarkts gibt es eine Art Baugenehmigungsverfahren. Die Stadtverwaltung sagt dazu, dass Veranstalter und Behörden die vorgelegten Unterlagen des Fahrgeschäfts geprüft hätten. Der Betrieb durfte demnach zu Beginn der Allgäuer Festwoche sozusagen vorläufig aufgenommen werden. Allerdings gab es eine „behördliche Fristsetzung zur Nachreichung weiterer Unterlagen“.
Danach verstrich die gesetzte Frist, ohne dass der Betreiber die geforderten Papiere beibrachte. „Durch das Fehlen der Unterlagen zur festgesetzten Frist konnte der Betrieb rein aus Formalien nicht aufrechterhalten werden“, heißt es im Büro des Oberbürgermeisters. Es habe sich zu keiner Zeit um einen Defekt gehandelt. „Zu jederzeit war und ist das Fahrgeschäft betriebssicher.“ (Hier lesen Sie: Fehlende Servicekräfte: Aufs Essen warten, macht manche im Bierzelt sauer)
Es bleibt offen, wann sich der Kettenflieger wieder dreht. Zitat aus dem Rathaus: „Mit Nachreichung der Unterlagen kann der Betrieb jederzeit wieder aufgenommen werden.“