Keine Impfung, kein Lohn: Das gilt seit November bundesweit, wenn man wegen einer Auslandsreise in ein Hochrisikogebiet oder als Kontaktperson eines Corona-Infizierten in häusliche Quarantäne muss. Laut der Bundesregierung können Arbeitgeber dann die Entgeltfortzahlungen für die Dauer der Quarantänezeit aussetzen, wenn eine Weiterarbeit von Zuhause nicht möglich ist. Immer wieder wird das als „Impfpflicht durch die Hintertür“ kritisiert.
Lohnfortzahlungen werden ausgesetzt