Vieles verändert sich in der Behindertenhilfe, dies wurde auf der Jahresversammlung der Lebenshilfe Ostallgäu deutlich. „Jeder Mensch hat das Recht auf volle Teilhabe und wohnortnahe, kleinteilige Hilfen,“ sagt Wolfgang Neumayer, Erster Vorsitzender. Dies ist im Bundesteilhabegesetz verankert und soll bis 2023 umgesetzt werden. Träger wie die Lebenshilfe stellt das jedoch vor Herausforderungen. Mehr Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung bedeuten im Umkehrschluss mehr Flexibilität von Angeboten, Diensten und Personal. „Doch die Selbstbestimmung der Menschen steht für uns klar im Fokus.“
Gemeinnütziger Träger