Richterin Barbara Roßdeutscher und Staatsanwalt Sebastian Murer warten geduldig im Gerichtssaal 132 auf Anton Keller. Der Plesser Bürgermeister hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts erhoben und damit einen Termin für eine Hauptverhandlung erzwungen. Sein Einspruch beschränkte sich auf die Höhe der 90 Tagessätze im Strafbefehl, die seiner Meinung nach falsch berechnet worden seien. Die zugrundeliegenden Vergehen nach dem Waffengesetz wurden nicht angefochten.
Illegaler Waffenbesitz