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Mit Kind auf dem Motorrad oder Roller – ist das erlaubt?

Motorradfahren im Allgäu

Motorradtour mit Kind – ist das erlaubt?

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    Wer seinen Nachwuchs mit auf Motorrad-Tour nehmen will, sollte laut Polizei auf die richtige Kleidung achten.
    Wer seinen Nachwuchs mit auf Motorrad-Tour nehmen will, sollte laut Polizei auf die richtige Kleidung achten. Foto: Günter Jansen (Symbol)

    „Heute tolle 100 Kilometer mit dem Sohnemann (7) durchs Allgäu gecruist“, schreibt ein Motorradfahrer in einer Biker-Gruppe in den sozialen Medien. Dazu postet er ein Bild von sich auf seiner Maschine, das Kind sitzt hinter ihm. Unter dem Beitrag entspinnt sich eine rege Diskussion. Während die einen den Vater-Sohn-Ausflug „klasse“ finden, sind andere eher skeptisch. Ist das denn überhaupt erlaubt?

    Für die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad oder Roller gibt es in Deutschland keine Altersbeschränkung, sagt Holger Stabik, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Aber: Es muss ein zweiter Sitzplatz vorhanden sein, der Fußrasten oder eine andere Abstellfläche bietet. Außerdem ist ein passender Helm Pflicht. Trägt das Kind keinen, muss der Fahrer 60 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg. „Wir empfehlen zudem dringend Schutzkleidung, also beispielsweise eine Leder-Kombi mit Protektoren. Auch feste Schuhe sind wichtig, weil gerade die Beine bei einem Sturz schnell unter die Maschine geraten können.“

    Beamte können Tour beenden

    Dass jüngere Kinder mit auf lange Motorradtouren genommen werden, kommt laut Stabik eher selten vor. Unter bestimmten Umständen können die Beamten aber die Weiterfahrt verbieten. „Dabei kommt es auf die Gesamtschau an“, erläutert Stabik. Ein Faktor sei beispielsweise, ob das Kind in der Lage ist, den Fahrer zu umgreifen und sich auch über einen längeren Zeitraum an ihm festhalten kann. „Man darf nicht vergessen, dass eine lange Strecke auch für den Mitfahrer anstrengend und ermüdend ist.“ Es gebe zudem die Möglichkeit, Kinder mit einem Sicherheitsgurt zu fixieren. „Das kann man sich wie einer Art Geschirr vorstellen, über das der Nachwuchs mit dem Fahrer verbunden wird.“

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    Viel eher als auf Motorrädern sind Kinder laut Stabik als Mitfahrer auf Rollern zu sehen, auf denen meist eher kurze Strecken zurückgelegt werden. „Auch hier gilt: Ein passender Helm ist Pflicht.“ Tragen die Kleinen nur einen Fahrradhelm, werden bei einer Kontrolle 15 Euro fällig. Die Beamten raten dringend davon ab, kleine Kinder vor sich auf den Roller zu setzen. „Sie können sich dann nur an den Armen des Fahrers oder am Lenker festhalten. Beides ist gefährlich.“ Im Zweifel können die Polizisten auch hier die Weiterfahrt untersagen.

    Österreich: Mitfahrer müssen mindestens 12 Jahre alt sein

    Wer mit dem Nachwuchs längere Motorrad-Touren plant, sollte außerdem in Deutschland bleiben. Denn in Österreich gelten strengere Regeln: „Die Kinder müssen mindestens zwölf Jahre alt sein und die Fußrasten erreichen“, sagt eine Sprecherin der Tiroler Polizei. Das gelte auch für Quads und Trikes. Bei einem Verstoß werden 35 Euro fällig. Wenn die Situation zu gefährlich ist, können die Beamten die Tour beenden.

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