Am Bahnübergang schließt sich die Schranke, ein Fahrradfahrer will trotzdem noch darüberfahren. Ein Bahnmitarbeiter stoppt ihn - es kommt zum Unfall. Der Radfahrer stürzt und wird verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Was folgt wirkt auf den ersten Blick kurios: Laut Polizei wird gegen den Bahnmitarbeiter ermittelt. Er bekommt eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
Unfall in Lindau (8.9.2024): Anzeige gegen Bahnmitarbeiter
Dieser Fall ist so am Wochenende bei einem Bahnübergang in Lindau passiert. Sein Ausgang lässt allerdings Fragen offen. Ein Bahnmitarbeiter verhindert mit seinem Einschreiten womöglich Schlimmeres und wird dafür mit einer Anzeige bestraft?
Für Außenstehende mag das irritierend wirken, sagt Polizeisprecherin Magdalena Buchmiller. Doch dahinter steckt ein standardmäßiges Vorgehen der Polizei.
Das steckt hinter der Anzeige gegen den Bahnmitarbeiter
Denn stellt sich ein Mensch einem anderen Menschen in den Weg, und dieser wird dadurch verletzt, handelt es sich möglicherweise um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Fall in Lindau erfülle also zunächst den Tatbestand, sagt Buchmiller. Die Aufgabe der Polizei ist es, diesen Verdacht in Form einer Anzeige aufzunehmen. Das heiße im konkreten Fall jedoch noch lange nicht, dass es auch wirklich rechtliche Konsequenzen für den Bahnmitarbeiter geben wird.
Denn die Polizei entscheide nicht, ob die angezeigte Person für ihre Tat einen Rechtfertigungsgrund hatte. Im Lindauer Fall also, ob der Bahnmitarbeiter einen guten Grund hatte, sich dem Radfahrer in den Weg zu stellen. Diese Entscheidung obliege der Staatsanwaltschaft.
Bei einer Schlägerei wird oft auch das Opfer angezeigt
Ein gutes Beispiel für diese Vorgehen sei eine Schlägerei, sagt Buchmiller. Man stellt sich vor, ein Mann greift einen anderen an. Das Opfer wehrt sich und verletzt dabei auch den Angreifer. Es kommt zunächst zu Anzeigen gegen beide Männer, erklärt Buchmiller. Doch die Staatsanwaltschaft wird später die Anzeige gegen das Opfer fallen lassen, wenn es gut erklären kann, dass es sich lediglich verteidigt hat.
In diesem Fall sieht Buchmiller gute Chancen, dass es zu keinen weiteren Ermittlungen gegen den Bahnmitarbeiter kommen wird. Doch entscheiden könne das nur die Staatsanwaltschaft.
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