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Naturschutzgebiete im Allgäu: Infos zu Camping, Wandern, Strafen

Schutzgebiete auf der Karte

Campen, Lärm, Parken: Diese Strafen blühen bei Verstößen in Allgäuer Schutzgebieten

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    Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, Nationalparks und Biosphärenreservate: In Bayern gibt es eine Vielzahl verschiedener Schutzgebiete - auch im Allgäu.
    Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, Nationalparks und Biosphärenreservate: In Bayern gibt es eine Vielzahl verschiedener Schutzgebiete - auch im Allgäu. Foto: Uli Deck, dpa (Symbolbild)

    Unberührte Natur ist einfach etwas Schönes und das soll sie möglichst auch bleiben. Um das zu gewährleisten, wurden verschiedene geschützte Gebiete in ganz Bayern, einige davon im Allgäu, abgesteckt. Etwa 43 Prozent des bayerischen Alpenraums sind laut Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als Schutzzone ausgewiesen. In diesen gelten besondere Regeln. Wer sie bricht, muss mit teils hohen Geldbußen rechnen.

    Anzahl und Fläche der Schutzgebiete in Bayern (Stand 2017)

    • Zwei Nationalparks mit insgesamt 45.026 Hektar Fläche
    • 597 Naturschutzgebiete mit insgesamt 165.405 Hektar Fläche
    • Zwei Biosphärenreservate mit insgesamt 213.554 Hektar Fläche
    • 705 Landschaftsschutzgebiete mit insgesamt 2.119.420 Hektar Fläche
    • 19 Naturparks mit insgesamt 2.267.316 Hektar Fläche

    Auf der Karte sind die Schutzgebiete in Bayern eingezeichnet. Auf der Webseite von BayernAtlas lassen sich einzelne Kartenbereiche mit den eingezeichneten Grenzen der Schutzgebiete ausdrucken. Auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz können Interessierte zudem nach einer bestimmten Art von Schutzgebiet filtern.

    • Naturschutzgebiete sind auf der Karte rot eingezeichnet.
    • Landschaftsschutzgebiete sind grün (gepunktet) markiert.
    • Biosphärenreservate sind auf der Karte gelb umrandet.
    • Nationalparks sind violett markiert.
    • EU-Vogelschutzgebiete sind grün (gestrichelt) eingezeichnet.
    • Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) finden sich auf der Karte in braun.

    Wer sich nicht an die Regeln in Schutzgebieten hält, zahlt teils hohe Geldbußen

    Laut dem Bayerischen Naturschutzgesetz hat jeder das Recht, die Natur zu genießen und sich dort zu erholen. Allerdings sind die Menschen dazu verpflichtet, "mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen". Alle Teile der freien Natur dürfen betreten werden. Allerdings dürfen Flächen, die vom Grundeigentümer abgesperrt wurden, nicht betreten werden.

    Die untere und höhere Naturschutzbehörde kann das Recht auf Erholung in der freien Natur eingrenzen, um den Naturschutz zu gewährleisten. Ein Verstoß gegen die Vorschriften in Schutzgebieten kann entsprechend dem Bayerischen Bußgeldkatalog teils teuer werden. (Lesen Sie auch: Aufruhr am Freibergsee - Mann parkt Auto im Naturschutzgebiet und zündet Lagerfeuer an)

    • Wer im Naturschutzgebiet oder in Nationalparks Hecken oder Bäume beschädigt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro rechnen. Im Landschaftsschutzgebiet sind es bis zu 15.000 Euro.
    • Verbotenes Betreten von Flächen oder Baden in Gewässern, die nach Naturschutzrecht nicht genutzt werden dürfen, kann bis zu 2.000 Euro im Naturschutzgebiet oder Nationalpark, bis zu 1.000 Euro im Landschaftsschutzgebiet und bis zu 750 Euro in Naturparks kosten.
    • Auch das Töten von Tieren oder Zerstören von Nestern wird geahndet: Im Naturschutzgebiet oder Nationalpark wird dann das Doppelte vom wirtschaftlichen Wert, mindestens aber 50 Euro, fällig.
    • Ebenfalls nicht erlaubt ist es, wild wachsende Pflanzen auszureißen oder auszugraben: Dabei wird ebenfalls das Doppelte vom wirtschaftlichen Wert, mindestens 60 Euro, fällig.
    • Im Naturschutzgebiet oder Nationalpark Feuer zu machen, ist verboten und kostet bis zu 2.500 Euro. Im Landschaftsschutzgebiet sind es bis zu 1.500 Euro.
    • Wer beispielsweise durch Lautsprecher oder Musikboxen Lärm im Naturschutzgebiet verursacht, muss mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro rechnen. Im Landschaftsschutzgebiet mit bis zu 1.500 Euro.
    • Im Nationalpark und Naturschutzgebiet ist es zudem vorgeschrieben, auf den Wegen zu bleiben. Wer das missachtet, zahlt bis zu 1.000 Euro.
    • Wer auf nicht freigegebenen Flächen reitet oder fährt, den erwartet eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro im Naturschutzgebiet und Nationalpark und bis zu 2.500 Euro im Landschaftsschutzgebiet.
    • Auch teuer wird das Parken oder Abstellen von Autos, Wohn- oder Campingfahrzeugen sowie von Zelten: Bis zu 2.500 Euro werden im Naturschutzgebiet oder Nationalpark und bis zu 1.500 Euro im Landschaftsschutzgebiet fällig.
    • Wer Abfälle oder sonstige Materialien im Naturschutzgebiet lagert, zahlt bis zu 10.000 Euro Geldbuße. Im Landschaftsschutzgebiet sind es bis zu 3.000 Euro.

    Naturschutzgebiete sind die am strengsten geschützten Gebiete

    "Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten", heißt es auf der

    Webseite des Bayerischen Landesamts für Umwelt

    . Zusammen mit Nationalparks bilden

    Naturschutzgebiete

    die nach Naturschutzrecht am strengsten geschützten Gebiete. Wo Naturschutzgebiete entstehen, entscheiden die sogenannten

    höheren Naturschutzbehörden

    der Bezirksregierungen. Die Unteren Naturschutzbehörden betreuen und überwachen dann die abgesteckten Gebiete.

    Unterschied zwischen Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet

    Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten dienen Landschaftsschutzgebiete in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Das bedeutet, dass neben der Pflanzen- und Tierwelt zum Beispiel auch Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima oder das Landschaftsbild geschützt werden sollen. Wenn ein Gebiet eine "besondere Bedeutung für die Erholung" hat, kann es laut LfU ebenfalls als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.

    Solche Schilder sind auch im Allgäu keine Seltenheit. Sie weisen klar die Naturschutzgebiete aus.
    Solche Schilder sind auch im Allgäu keine Seltenheit. Sie weisen klar die Naturschutzgebiete aus. Foto: Thomas Warnack, dpa

    Was sind Naturparks und Nationalparks?

    Neben Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten gibt es auch noch Naturparks. Das sind laut LfU "großflächige Gebiete von mindestens 20.000 Hektar, die in weiten Teilen bereits als Landschafts- oder Naturschutzgebiete ausgewiesen sind." Naturparks sollen dazu dienen, Menschen eine "naturverträgliche Erholung" zu ermögliche. Die grundlegende Idee von Naturparks ist der "Schutz durch Nutzung". Im Gegensatz zu Nationalparks werden Naturparks geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt. In der Regel liegt es an dem entsprechenden Landkreis oder der Kommune, einen Naturpark zu initiieren. Die oberste Naturschutzbehörde in Bayern weist diesen dann aus.

    Nationalparks hingegen dienen dazu, "im überwiegenden Teil ihres Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten." Außerdem sollen sie es möglich machen, die Umwelt zu beobachten, sind für Bildungszwecke relevant und wichtig als Naturerlebnis für die Menschen. Nationalparks werden von den Bundesländern in Absprache mit dem Bundesumweltministerium ausgewiesen. In Bayern wird ein Nationalpark von der Regierung mit Zustimmung des Landtags zu einem solchen erklärt.

    Biosphärenreservate sollen Kulturlandschaften schützen

    Seit 1970 gibt es zudem Biosphärenreservate, die ursprünglich als interdisziplinäres Wissenschaftsprogramm ins Leben gerufen wurden. Durch Förderung traditioneller, extensiver Landnutzungsformen sollen großräumig charakteristische Landschaften gesichert werden. Auch werden in Biosphärenreservaten neue, schonende Wirtschaftsweisen entwickelt. Bei Biosphärenreservaten geht es somit in erster Linie um den Schutz der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaften.

    Die UNESCO überprüft die Biosphärenreservate im zehnjährigen Turnus, die Hoheitsgewalt über die Gebiete hat jedoch der Staat, zu dem sie gehören. In Deutschland sind die Bundesländer für Schutz und Entwicklung der Biosphärenreservate verantwortlich. In Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zuständig.

    EU-Vogelschutzgebiete und Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

    Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutz-Richtlinie sind Teil von Natura 2000. Das bezeichnet ein EU-weites Netz von Schutzgebieten, die beitragen sollen, gefährdete oder typische Lebensräume und Arten zu erhalten. "Wesentliche Bestandteile beider Richtlinien sind Anhänge, in denen zu schützende Arten und Lebensraumtypen sowie einzelne Verfahrensschritte benannt und geregelt werden", heißt es auf der Webseite des bayerischen Umweltministeriums.

    Bayern bringt insgesamt 745 Natura 2000-Gebiete mit einer Fläche von etwa 800.000 Hektar in das europäische Netz ein. Dazu gehören Moore, aber auch traditionell genutzte Kulturlandschaften mit den für Bayern typischen Landschaftsbildern. Die Natura 2000-Vielfalt ist in Bayern mit etwa 60 Lebensraumtypen und 370 Arten laut dem Umweltministerium so groß wie in keinem anderen Bundesland.

    Lesen Sie auch: Immer mehr Badegäste im Allgäu: Viel zu tun für die Wasserschutzpolizei

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