Nun gibt es ein Gerichtsurteil zu der Frage, wer für weitere Untersuchungen rund um belastete Böden beim Allgäu-Airport zuständig ist: Laut dem Augsburger Verwaltungsgericht hat der Bund, der gegen einen Bescheid des Landratsamtes Unterallgäu geklagt hatte, Recht bekommen. Dabei gehe es jedoch nur um inhaltliche Fragen des Bescheids, „der Bund als Adressat ist in Ordnung“, teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Dienstagnachmittag mit.
Urteil nach Klage des Bundes