Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat die Anordnung zur Tötung von 96 Rindern auf einem Ostallgäuer Hof für einen Großteil der Tiere vorerst gestoppt. Im Fall von 70 Tieren gab sie einem Eilantrag des Landwirts statt, in dessen Stall Rinder-TBC festgestellt worden war. Für 26 Tiere lehnte das Gericht den Antrag ab. Diese Rinder seien positiv auf TBC getestet worden. Die Anordnung des Veterinäramtes sei hier nicht zu beanstanden, „da nach den gesetzlichen Vorgaben diese Tiere zu töten sind und dem Landratsamt insoweit auch kein Ermessensspielraum zusteht“, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Rinder-TBC