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Staatsanwaltschaft Kempten erhebt Anklage gegen Schleuser

Internationale Schleuserbande

Staatsanwaltschaft Kempten klagt neun Schleuser an, die 100 Ausländer über die Grenze gebracht haben sollen

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    Die Staatsanwaltschaft Kempten hat Anklage gegen eine Schleuserbande erhoben.
    Die Staatsanwaltschaft Kempten hat Anklage gegen eine Schleuserbande erhoben. Foto: Paul Zinken, dpa (Symbolbild)

    Die Staatsanwaltschaft Kempten hat am Montag Anklage gegen eine internationale Schleuserbande erhoben. Das teilte Sprecher Sebastian Murer am Freitag mit. Die Ermittler haben neun Personen im Visier, bei denen es sich überwiegend um syrische Staatsangehörige handelt. Ihnen wird vorgeworfen, etwa 100 Ausländer in insgesamt elf Fällen gewerbs- und bandenmäßig eingeschleust zu haben. Sie müssen sich nun bei einem Prozess vor dem Landgericht Kempten verantworten.

    Laut Anklage hatten sich die Schleuser im Frühjahr 2019 zusammengeschlossen, um Ausländer illegal über die sogenannte Balkanroute teilweise bis über die Grenze nach Deutschland zu bringen. Dabei verlangten die Täter pro Person einen Betrag im vierstelligen Euro-Bereich. Eine der ersten Fahrten im August 2019 führte über den Grenztunnel in Füssen. (Lesen Sie dazu auch: Staatsanwaltschaft Kempten und Bundespolizei sprengen internationale Schleuserorganisation)

    Schleuser bringen 100 Ausländer illegal über die Grenze

    Die Schleuserbande brachte die Ausländer mit Autos oder Kleintransporter über die Grenze. Dabei wurden laut Staatsanwaltschaft auch mehrere Fahrzeuge gleichzeitig eingesetzt. Zudem wurden regelmäßig sogenannte Scoutfahrer eingesetzt: Sie fahren den eigentlichen Schleusern voraus und warnen sie vor Polizeikontrollen.

    Über 60.000 Euro kassiert

    Wie Oberstaatsanwalt Murer berichtet, geht die Anklage von etwa 100 Menschen aus, die die Bande geschleust hatte. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Schleuser dabei insgesamt über 60.000 Euro kassierten. (Lesen Sie dazu auch: Deutschlandweite Großrazzia gegen Schleuser - auch in Kempten)

    Nach dem Aufenthaltsgesetz (Paragraf 97 Absatz 2) macht sich „wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern strafbar, wer als Mitglied einer Bande, die sich zum fortgesetzten Einschleusen von Ausländern in das Bundesgebiet und andere Schengen-Staaten zusammengeschlossen hat, gewerbsmäßig Ausländern bei der Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines Schengen-Staates Hilfe leistet. Das Gesetz sieht dabei für jeden einzelnen Fall eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.“

    Schleuser europaweit aktiv

    Die Schleuserbande hatte einen europaweiten Aktionsradius. Daher arbeitete die Staatsanwaltschaft Kempten bei den umfangreichen internationalen Ermittlungen eng mit der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung München sowie im Wege der Rechtshilfe insbesondere mit den Ländern Österreich und Ungarn zusammen.

    Angeklagten in Untersuchungshaft

    Die Angeklagten sind seit Anfang des Jahres in Untersuchungshaft. Das Landgericht Kempten entscheidet nun nach Übersetzung und Zustellung der Anklage, ob das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zugelassen wird.

    Lesen Sie dazu auch: Bundespolizei entdeckt zwölf Migranten in zwei Taxis am Grenztunnel in Füssen

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