Weil ein Gastwirt für seine zwei Betriebe kein Corona-Hygienekonzept vorlegen konnte, sollte er 10.000 Euro bezahlen.
Bild: Matthias Bein, dpa (Symbolbild)
Weil ein Gastwirt für seine zwei Betriebe kein Corona-Hygienekonzept vorlegen konnte, sollte er 10.000 Euro bezahlen.
Bild: Matthias Bein, dpa (Symbolbild)
10.000 Euro hätte ein Memminger Gastwirt bezahlen sollen, weil er in seinen beiden Betrieben bei einer Kontrolle im September 2020 kein Corona-Hygienekonzept vorlegen konnte. Gegen den Bescheid wurde Einspruch erhoben, jetzt hat das Memminger Amtsgericht das Bußgeld deutlich auf insgesamt 1000 Euro gesenkt.