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Von Bodensee bis Forggensee: Das sollten SUP-Fahrer im Allgäu wissen, sonst droht Geldbuße

Geldbuße droht

"Viele wissen nicht Bescheid" - Für SUP-Fahrer im Allgäu gelten teils spezielle Regeln

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    Ausfahrten mit dem SUP-Boards sind sehr beliebt. Auch auf Allgäuer Seen. Doch nicht überall sind die Boards erlaubt.
    Ausfahrten mit dem SUP-Boards sind sehr beliebt. Auch auf Allgäuer Seen. Doch nicht überall sind die Boards erlaubt. Foto: Andreas Arnold, dpa (Symbolbild)

    Die einen schippern einsam in den Sonnenuntergang. Andere nutzen ihr Brett für Yoga-Übungen oder zum Wasserspaß mit der Familie. Stehpaddeln ist innerhalb von wenigen Jahren vom Trendsport zum Massenphämonen geworden.

    Aufblasbare SUP-Boards gibt es mittlerweile sogar bei Discountern oder Baumärkten. Wer sein Brett im Allgäu nutzen möchte, sollte einige Regeln kennen. Ansonsten drohen Ärger und Bußgeld. Das gilt in besonderem Maßen am Bodensee. Dort sind SUP-Boards zwar erlaubt.

    SUP-Board: Am Bodensee gelten besondere Regeln

    Doch die Wasserschutzpolizei blickt immer wieder in völlig überraschte Gesichter, wenn die Beamten SUP-Fans auf die geltendenden Regeln am "Schwäbischen Meer" aufmerksam machen. Das berichtet Gerd Drexler, Leiter der Wasserschutzpolizei in Lindau: "Gerade Urlauber wissen oft nicht Bescheid." Hier die wichtigsten Regeln:

    • Am Bodensee müssen SUPs Name und Anschrift des Eigentümers tragen. Damit soll eine bessere Orientierung für Rettungskräfte möglich sein, falls ein herrenloses SUP gefunden wird. Diese Regeln gilt am Bodensee übrigens auch für Schlauchboote oder Segelsurfbretter.
    • Wer sich mit einem SUP weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt, muss eine Schwimmweste mitführen oder tragen. Die Regel gilt beispielsweise auch für Kanu- und Kajakfahrer.

    Je nach Art des Verstoßes kann eine Geldbuße um die 200 Euro fällig werden, berichtet Drexler. Tabu seien Naturschutzgebiete wie die Reutiner Bucht sowie das Paddeln in Badezonen.

    Mit SUP-Boards im Allgäu unterwegs: Seen an denen SUPs verboten sind

    Auch wenn es manch einer vielleicht glaubt: Eine Recht auf SUP-Ausflüge gibt es nicht. Bei einigen Seen in der Region sind die Stehbretter verboten. Dazu zählen die Bergseen im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen sowie der Alpsee in Schwangau, der Bannwaldsee in Halblech oder Teile des Rottachspeichers im Oberallgäu, wie der BR schreibt. Beliebt sind bei vielen SUP-Fahrern beispielsweise der Große Alpsee in Immenstadt oder der Forggensee. In der Regel ist das kein Problem.

    (Lesen Sie auch: 70 Knöllchen am Tag verteilt: Am Bodensee wird „vogelwild“ geparkt)

    Doch es gibt immer wieder Fälle, in denen Wassersportler auch vom Land aus in sensible Uferbereiche vordringen und Schilf oder Ruhezonen stören. Darüber ärgert sich beispielsweise Manfred Mair, Vorsitzender des Kreisfischereivereins Füssen. Und: Auch auf dem Forggensee gibt es Regeln. Dazu gehört, dass die beiden noch bis in den Oktober fahrenden Schiffe der Forggenseeschifffahrt immer Vorfahrt haben oder dass der Abstand zu Fischerbooten eingehalten werden muss.

    Generell sollten SUP-Fahrer zudem stets die Wetter- und Sturmlage und - speziell auf dem Bodensee - die Strömungsverhältnisse im Blick halten. "Da kann man sich sehr leicht verschätzen", warnt Gerd Drexler. Immer wieder müssten bei "ablandigem Wind" SUP-Fahrer vom offenen See in die Uferzone zurückgebracht werden.

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