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Toter Obdachloser in Immenstadt: Staatsanwalt erhebt Mord-Anklage gegen 17-Jährigen

Fall im Allgäu sorgte für Schlagzeilen

Toter Obdachloser in Immenstadt: Staatsanwalt erhebt Mord-Anklage gegen 17-Jährigen

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    Nach einem tödlichen Angriff auf einen Obdachlosen liegt das Ergebnis der rechtsmedizinischen Stellungnahme vor,
    Nach einem tödlichen Angriff auf einen Obdachlosen liegt das Ergebnis der rechtsmedizinischen Stellungnahme vor, Foto: Matthias Becker (Archiv)

    Die Kemptener Staatsanwaltschaft hat nach dem Tod eines Obdachlosen vor fünf Monaten in Immenstadt Anklage wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen gegen einen 17-jährigen erhoben. Sie legt dem Angeschuldigten auch einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung zur Last.

    Toter Obdachloser in Immenstadt: Staatsanwaltschaft sieht Mordmerkmal erfüllt

    Ein Sprecher des Landgerichts Kempten bestätigte am Freitag gegenüber unserer Redaktion den Eingang der Anklage. Sie sei am Donnerstag dem Angeklagten und seinem Verteidiger zugestellt worden. Diese könnten sich jetzt innerhalb einer Frist von zwei Wochen äußern. Danach entscheidet die Große Jugendkammer vermutlich im November, "ob und in welcher Form die Anklage zugelassen wird." Der Tod des 53-jährigen Obdachlosen Martin H. hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und große Betroffenheit ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft hatte damals bekannt gegeben, dass sie wegen des Verdachts auf Totschlag gegen den 17-Jährigen ermittelt.

    Doch wie begründet die Staatsanwaltschaft nun die Anklage wegens Modes? Sie sieht das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt. Der 17-Jährige soll in den Wochen zuvor mehrmals den Obdachlosen "drangsaliert haben". Er soll ihn verbal angegangen und ihm wohl auch Geld gestohlen haben. Laut Zeugenaussagen soll er ihm gedroht haben, "mehr mit ihm zu machen."

    Täter soll Lebensstil des Obdachlosen verachtet haben

    Am 7. Mai um 1.30 Uhr kam es dann zum Angriff. Der Jugendliche soll erneut auf den Geschädigten getroffen sein. Der Angeschuldigte soll direkt mit erhobener Faust auf den Geschädigten zugegangen sein und ihn mit mehreren Faustschlägen, auch gegen den Schläfenbereich, attackiert haben. Der Obdachlose soll aufgrund des körperlichen Übergriffs zu Boden gestürzt und mit dem Hinterkopf auf den Boden aufgeschlagen sein. Hierdurch habe er sich laut Staatsanwaltschaft eine schwere Hirnverletzung zugezogen, die letztlich auch zu seinem Tod geführt habe. Hintergrund für die Tat seien laut Staatsanwaltschaft "angestaute Aggressionen", "eigene Frustration" und "Verachtung für den Lebensstil des Obdachlosen", teilte ein Sprecher des Gerichts unserer Redaktion mit. Zudem habe der 17-Jährige Macht und Stärke demonstrieren wollen.

    Unmittelbar nach dem Angriff war der 53-Jährige zur Polizei geflüchtet und hatte dort Anzeige erstattet. Nach Angaben der Beamten hatte er augenscheinlich nur leichte Kopfverletzungen erlitten. Der Obdachlose übernachtete dann im Vorraum einer Bankfiliale, wo sich sein Zustand offensichtlich zusehends verschlechterte. Am frühen Morgen des 7. Mai wurde er in einem lebensbedrohlichen Zustand aufgefunden. Später starb er im Krankenhaus. Trotz einer Operation sollen die Hirnverletzungen so massiv gewesen sein, dass sein Tod nicht mehr abgewendet werden konnte.

    Toter Obdachloser im Allgäu: Das droht dem mutmaßlichen Täter nach der Anklage

    Sollte das Gericht den Jugendlichen wegen Mordes verurteilen, droht ihm laut einem Sprecher des Landgerichts eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft. Der junge Mann sitzt seit 8. Mai in Untersuchungshaft. Es handelt sich um einen deutschen Staatsbürger. Der Verdächtige hat sich nach Informationen unserer Redaktion bislang nicht im Rahmen einer Vernehmung zur Sache eingelassen. Die Polizei führte ihn als Intensivtäter. Laut der Staatsanwaltschaft war schon wegen Körperverletzung, Einbrüchen und Bedrohung gegen ihn ermittelt worden.

    Sollte es zu einem Prozess kommen, wird dieser unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, da der mutmaßliche Täter zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt und somit Jugendlicher war. Der Obdachlose Martin H. hatte lange Zeit in Berlin auf der Straße gelebt. Im Februar war er in seine Allgäuer Heimat zurückgekehrt.

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