Im Raum steht der Anfangsverdacht auf gewerbsmäßigen Handel mit Cannabis - und der wäre verboten. Die Ermittlungen gegen die Allgäuer V-Markt-Kette dürften sich allerdings hinziehen, während die Pflanzen weiter sprießen. Denn es geht um die feine Unterscheidung zwischen Steckling und Setzling.
Allgäuer Kette im Fokus der Ermittler