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Was tun mit Sturmholz?

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Was tun mit Sturmholz?

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    In Zwischenlagern wie hier in Betzigau liegt Schadholz außerhalb von Wäldern. Auf diese Art kann der Borkenkäfer ohne Einsatz von Insektiziden bekämpft werden. Wie Forstbetriebe ihr Sturmholz dorthin bringen lassen können, erklärt Hugo Wirthensohn, forstlicher Berater der Waldbesitzervereinigung Kempten.
    In Zwischenlagern wie hier in Betzigau liegt Schadholz außerhalb von Wäldern. Auf diese Art kann der Borkenkäfer ohne Einsatz von Insektiziden bekämpft werden. Wie Forstbetriebe ihr Sturmholz dorthin bringen lassen können, erklärt Hugo Wirthensohn, forstlicher Berater der Waldbesitzervereinigung Kempten. Foto: Foto: Matthias Becker

    Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen, die nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind. So fallen etwa Vorträge über staatliche Förderungen bei Sturmschäden aus, mit denen die Waldbesitzervereinigung (WBV) Kempten Betroffene informieren wollte. Für Waldbesitzer ist dies ein wichtiges Thema. Gerade nach den Stürmen „Sabine“ und „Bianca“ haben sie mit den Schäden zu kämpfen – es droht der Borkenkäfer. Welche Förderungen Forstbetrieben zustehen und wie sie an diese herankommen, erläutert Hugo Wirthensohn, forstlicher Berater der WBV Kempten.

    Was laut Wirthensohn bei Sturmholz das Wichtigste ist: „Die Aufarbeitung ist sehr gefährlich.“ Daher solle man dies auch möglichst Profis überlassen. Und wer die Arbeiten selbst übernimmt, dem rät Wirthensohn, dies auf keinen Fall alleine zu tun. Im Hinblick auf Förderungen sei vor allem wichtig, sich bei der jeweiligen WBV oder Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) zu melden. Diese haben für das Schadholz Zwischenlager außerhalb der Wälder angelegt, sodass sich der Borkenkäfer nicht verbreiten kann und keine Insektizide eingesetzt werden müssen. Wer sein Schadholz dorthin bringen lässt, bekommt Wirthensohn zufolge zehn Euro pro Festmeter – das finanziert den Transport und verhindert so eine Ausbreitung des Borkenkäfers. Zusätzlich bekommen laut Wirthensohn diejenigen zwei Euro pro Festmeter, die das Wipfelmaterial hacken oder zu Brennholz klein sägen. Das gilt nicht, wenn man das Material einer Verwertung zuführt und es beispielsweise in einem Hackschnitzelheizwerk verbrennen lässt.

    Was bei den Förderungen laut Wirthensohn außerdem zu beachten ist: Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro. Bleibt man darunter, sei kein eigenständiger Antrag beim zuständigen Revierleiter des Forstamts möglich. Stattdessen empfiehlt er, mit dem Revierleiter über die WBV oder FBG einen Sammelantrag zu stellen. Oder man schließt sich mit anderen Betroffenen zusammen und stellt mit ihnen einen Antrag beim Amt. „Die Vereine organisieren anschließend den Transport zu den Zwischenlagern, eine Selbstanfuhr ist nicht möglich“, erklärt Wirthensohn. „WBV und FBG dürfen aber nur für Mitglieder tätig werden.“

    Hat ein Waldbesitzer weniger als zehn Festmeter Schadholz, ist es nach Aussage Wirthensohns am sinnvollsten, das Holz selbst zu verwenden: „Aktuell ist der Holzpreis nicht berauschend, die Abfuhr dauert und die Qualität kann in Mitleidenschaft gezogen werden.“

    Solchen Waldbesitzern, die selbst aufarbeiten, empfiehlt Wirthensohn, sich mit anderen zusammenzuschließen. Gemeinsam könne man das Sturmholz effizienter und sicherer verarbeiten und es in größeren Mengen vermarkten. Schließlich weist Wirthensohn auf die Möglichkeiten hin, die Einnahmen aus dem Sturmholz gar nicht oder nur zu einem geringen Teil zu versteuern. Ein Antragsformular dafür erhalten Betroffene bei der WBV oder FBG und schicken es dann weiter ans Landesamt für Steuern. Zusätzliche Förderungen könnte es für Inhaber von Schutzwäldern oder von Forsten in Hochlagen geben. Diese sollen sich bei ihrem Revierleiter und der WBV oder FBG melden.

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