Im Rechtsstreit um den Bau einer Therme in Lindau am Bodensee hat der Bund Naturschutz (BN) in Bayern einen Erfolg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Dienstag, dass sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erneut mit dem Fall befassen muss. Auch wenn die Therme längst fertiggestellt sei, bestehe das sogenannte Rechtsschutzbedürfnis des Umweltverbandes weiterhin, so das Bundesgericht. (Az.: 8 CN 8.21)
Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht