Weil er einen Mitbewohner in einer Obdachlosenunterkunft in Niederbayern erstochen und enthauptet haben soll, muss sich ein 22-Jähriger wegen Mordes vor dem Landgericht Deggendorf verantworten. Der Beginn des Sicherungsverfahrens sei für den 14. März geplant, teilte das Gericht am Montag mit. Beim Sicherungsverfahren geht es um die Unterbringung des Beschuldigten in einer Psychiatrie. Auch wenn es keine Anklage wie in einem normalen Strafverfahren gibt, wird solch ein Fall vor Gericht verhandelt.
Deggendorf