Das berichtete Antenne Bayern am Montag und verwies auf eine entsprechende Regelung. Im kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetz ist vorgesehen, dass Schüler nur außerhalb der Ferienzeit von der sogenannten 3G-Regel im öffentlichen Personenverkehr - also Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete - ausgenommen sind.
Corona-Pandemie