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3G-Regel im ÖPNV in Bayern gilt während der Ferien auch für Kinder

Corona-Pandemie

3G-Regel im ÖPNV in Bayern gilt während der Ferien auch für Kinder

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    Während der Schulferien gilt auch für Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Nahverkehr die 3G-Regel.
    Während der Schulferien gilt auch für Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Nahverkehr die 3G-Regel. Foto: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)

    Das berichtete Antenne Bayern am Montag und verwies auf eine entsprechende Regelung. Im kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetz ist vorgesehen, dass Schüler nur außerhalb der Ferienzeit von der sogenannten 3G-Regel im öffentlichen Personenverkehr - also Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete - ausgenommen sind.

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