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Discover Airlines verbietet Powerbanks: Das müssen Fluggäste ab München wissen

Flughafen München

Discover Airlines verbietet Powerbanks: Das müssen Fluggäste ab München wissen

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    Auf Flügen von Discover Airlines, die unter anderem ab dem Münchner Flughafen starten, dürfen Reisende künftig keine Powerbanks mehr nutzen.
    Auf Flügen von Discover Airlines, die unter anderem ab dem Münchner Flughafen starten, dürfen Reisende künftig keine Powerbanks mehr nutzen. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

    Die Fluggesellschaft Discover Airlines untersagt die Nutzung von Powerbanks an Bord ihrer Flugzeuge. Das Verbot gilt laut Unternehmenswebsite seit dem 7. Oktober 2025. Die Airline gehört zur Lufthansa-Gruppe, unterscheidet sich bei dieser Regel jedoch von der Mutter-Fluggesellschaft, bei der das Aufladen von Smartphones, Tablets oder Laptops über die tragbaren Akkus weiterhin erlaubt ist. Was bedeutet das neue Verbot für Fluggäste am Münchner Flughafen, von wo aus viele Flüge von Discover Airlines starten?

    Sind Powerbanks bei Discover Airlines komplett verboten?

    Die Powerbanks sind dabei nicht komplett an Bord der Flugzeuge verboten. Auf der Website von Discover Airlines heißt es, dass „die Nutzung von Powerbanks an Bord nicht mehr gestattet“ sei. Konkreter wird erklärt, dass das Verbot das Aufladen von elektronischen Geräten mittels einer Powerbank umfasse. Der Transport sei dagegen auch weiterhin gestattet.

    Was müssen Fluggäste mit Powerbank in München beachten?

    Fluggäste dürfen bei der Airline, die von Frankfurt und München aus fliegt, auch weiterhin ihre Powerbanks mitnehmen – nur die Nutzung ist verboten. Schon länger untersagt war es, die Powerbank selbst aufzuladen. Wer vom Münchner Flughafen aus mit Discover Airlines fliegt, muss seine Powerbank – wie bei allen anderen Airlines auch – im Handgepäck mit sich transportieren. Laut Richtlinien der Fluggesellschaft ist es nicht im aufgegebenen Gepäck erlaubt. Doch auch im Handgepäck gibt es Grenzen. Für Powerbanks mit mehr als 100 Wattstunden oder zwei Gramm Lithiumgehalt ist eine Transportgenehmigung erforderlich.

    Warum dürfen Fluggäste Powerbanks nicht mehr nutzen?

    Discover Airlines folgt mit ihrer Entscheidung einigen anderen Fluggesellschaften, die die Nutzung wegen der Brand- und Explosionsgefahr nicht zulassen. Dem Nachrichtenportal Aerotelegraph erklärte eine Sprecherin der Airline, dass die Entscheidung „auf Grundlage einer Empfehlung der EASA“ getroffen worden sei, der europäischen Flugsicherheitsbehörde.

    Die EASA erklärt auf ihrer Website, dass Lithium-Batterien und -Akkus, wie sie in Powerbanks genutzt werden, „insbesondere an Bord von Flugzeugen Risiken bergen“. Jedes Jahr würden Fluggesellschaften Vorfälle mit überhitzten oder gar brennenden Lithiumbatterien melden. Deshalb gebe es strenge Regeln des Transports. Weiter wird bei der EASA erklärt, wenn Powerbanks etwa beschädigt, überladen oder extremer Hitze ausgesetzt würden, könne es zu einer thermischen Kettenreaktion kommen, bei der die Batterie überhitze, Gas freisetze und möglicherweise auch Feuer fange. Solche Vorfälle seien bereits während Flügen aufgetreten.

    In den Verhaltensregeln, die die EASA Flugpassagieren deshalb nahelegt steht, steht unter anderem, dass man elektronische Geräte nicht mit anderen Mitteln als der Stromversorgung am Flugzeugsitz aufladen sollte – und explizit keine Powerbanks nutzen sollte, um Geräte aufzuladen. Powerbanks sollten außerdem an einem Ort transportiert werden, „an dem sie überwacht werden können“.

    Betrifft das Powerbank-Verbot auch andere Airlines in München?

    Generell dürfen Powerbanks nicht im Aufgabegepäck verstaut werden, sondern müssen immer ins Handgepäck. Das Verbot, mit Powerbanks an Bord von Flugzeugen keine elektronischen Geräte aufzuladen, betrifft aber auch andere Fluggesellschaften am Münchner Flughafen. So heißt es etwa bei der Airline Emirates, die ebenfalls Flüge von der bayerischen Landeshauptstadt aus anbietet, dass „die Verwendung von Powerbanks zum Aufladen elektronischer Geräte an Bord und das Aufladen der Powerbank selbst über die bordeigene Stromquelle“ verboten sei. Weiter heißt es auf der Website der Fluggesellschaft, dass Powerbanks an Bord nicht in das Gepäckfach gelegt werden dürfen, sondern entweder unter dem Sitz oder in der Sitztasche verstaut werden müssen, damit ein schneller Zugriff gewährleistet sei.

    Bei der Lufthansa und Eurowings hingegen ist ein Aufladen von Geräten mit Powerbanks weiterhin erlaubt. Deshalb gilt für Flugreisende am Münchner Flughafen, dass sie sich vor Abflug unbedingt informieren sollten, wie die Regeln der jeweiligen Airline aussehen. Das geht in der Regel in den Hinweisen zum Gepäck auf den Websites der Fluggesellschaften.

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