Der Arzt, der Anfang Juni im Impfzentrum Bobingen ein neunjähriges Mädchen mehr oder weniger versehentlich gegen Corona impfte, hat keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat das Verfahren gegen einen Arzt eingestellt.
Zur Impfung Anfang Juni sei es nur gekommen, weil der Vater auf die Frage, wer zu impfen sei, in einem unangemessenen Scherz seine Tochter genannt haben soll, teilte die Staatsanwaltschaft Augsburg am Dienstag mit.
Der Mediziner habe dies nicht als Scherz erkannt, zumal sich das Kind statt des Vaters auf den Impfplatz setzte. Auch die weiteren Vorbereitungen seien unwidersprochen geduldet worden. Allerdings habe der Arzt die erforderliche Kontrollen unterlassen, um die unzulässige Impfung - in diesem Fall mit Biontech - auszuschließen.
Gegen den Mann war wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt worden.
Für die Einstellung des Verfahrens sei neben dem Scherz besonders ausschlaggebend gewesen, dass bei dem Mädchen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen festgestellt worden seien. Die Eltern hätten auch keinen Strafantrag gestellt, so die Staatsanwaltschaft.
Die Neunjährige war nach der Impfung 24 Stunden lang stationär beobachtet worden.
Auch wenn die Ermittlungen gegen den Arzt eingestellt wurden: Ernste Konsequenzen hatte der Vorfall trotzdem. Dem beschuldigtem Arzt wurde fristlos gekündigt.