Nach einem Blutbad in einem Augsburger Flüchtlingsheim hat die Staatsanwaltschaft für einen 30-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Zudem verlangte der Staatsanwalt in dem Prozess vor dem Augsburger Landgericht am Montag die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, so dass voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Mord-Prozess