Die im Dezember noch einmal deutlich verschärften bayerischen Corona-Regeln bleiben unverändert in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung ab, einzelne Vorschriften der bayerischen Corona-Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Es sei zudem "nicht davon auszugehen, dass die Popularklage im Hinblick auf die aktuell geltenden Vorschriften in der Hauptsache erfolgreich sein wird", teilte das Gericht mit.
Der Antragsteller - dem Vernehmen nach eine Einzelperson - hatte unter anderem eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften beklagt und die Corona-Regeln gleich reihenweise außer Vollzug setzen lassen wollen: etwa das Verbot von Weihnachtsmärkten, die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene, die 2G- und 2G-plus-Regelungen, die Sperrstunde in der Gastronomie, die pauschale Schließung von Clubs und Kneipen sowie die noch strikteren Einschränkungen in regionalen Corona-Hotspots.
Verfassungsrichter verweisen auf zugespitzte Corona-Lage
Das höchste bayerische Gericht wies sämtliche Forderungen zurück: Es sei nicht ersichtlich, dass die Staatsregierung die Spielräume im Bundesinfektionsschutzgesetz überschritten habe oder unter Verletzung von Grundrechten der Bayerischen Verfassung gehandelt habe. Die Richter verwiesen dabei auf die zugespitzte Corona-Lage in Bayern. Geimpfte und Ungeimpfte unterschiedlich zu behandeln, dürfte "in der aktuellen pandemischen Situation" gerechtfertigt sein, argumentierte das Gericht. Das Risiko, sich zu infizieren, das Virus weiter zu verbreiten oder an Covid-19 zu erkranken, sei für Ungeimpfte deutlich höher. An dieser Einschätzung änderten auch Impfdurchbrüche nichts.
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