Die im Dezember noch einmal deutlich verschärften bayerischen Corona-Regeln bleiben unverändert in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung ab, einzelne Vorschriften der bayerischen Corona-Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Es sei zudem "nicht davon auszugehen, dass die Popularklage im Hinblick auf die aktuell geltenden Vorschriften in der Hauptsache erfolgreich sein wird", teilte das Gericht mit.
Corona-Regeln