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Bayern: Kabinett stockt Hochwasserhilfe für Landwirte teilweise auf

Höchstgrenze für Finanzhilfen erhöht

Kabinett stockt Hochwasserhilfe für Landwirte teilweise auf

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    Die Höchstgrenze für Finanzhilfen wird generell von 50.000 auf 200.000 Euro erhöht.
    Die Höchstgrenze für Finanzhilfen wird generell von 50.000 auf 200.000 Euro erhöht. Foto: Lennart Preiss, dpa (Symbolbild)

    Einige Landwirte in Bayern können nach dem Hochwasser Anfang Juni mit mehr Finanzhilfen des Freistaats rechnen: Im Überschwemmungsgebiet im Bereich des Riedstroms an der schwäbischen Donau wird der Fördersatz für nicht versicherbare Schäden in der Landwirtschaft von 50 auf 80 Prozent erhöht. Zudem wird dort die Höchstgrenze für Finanzhilfen aufgehoben. Das hat das Kabinett in München beschlossen.

    Eine Verbesserung betrifft auch Landwirte außerhalb dieser Gegend: Die Höchstgrenze für Finanzhilfen wird generell von 50.000 auf 200.000 Euro erhöht. Damit berücksichtige man die besondere Situation im Bereich des Riedstroms, helfe aber auch allen anderen Betrieben, deren Flächen besonders vom Hochwasser betroffen waren, betont die Staatskanzlei.

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