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Bayern lockert Corona-Regeln für den Besuch in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Seniorenheimen über Weihnachten

Corona und Pflege- oder Seniorenheime

Bayern lockert Besucherregeln für Pflegeeinrichtungen über die Weihnachtszeit

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    Angehörige und Freunde soll über die Weihnachstzeit der Besuch in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Seniorenheimen erleichtert werden. Was Gesundheitsminister Holetschek geplant hat.
    Angehörige und Freunde soll über die Weihnachstzeit der Besuch in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Seniorenheimen erleichtert werden. Was Gesundheitsminister Holetschek geplant hat. Foto: Frank Molter, dpa (Symbolbild)

    Die Corona-Testpflicht für Besucher von Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen in Bayern wird für die Weihnachtszeit vereinfacht. Vom 23. Dezember bis 9. Januar sollen Tests aus einer dieser Einrichtungen auch in anderen gelten, sofern sie nicht älter als 24 Stunden sind, wie das Gesundheitsministerium am Mittwochmorgen mitteilte. Das gilt für Tests durch die Einrichtung sowie für Selbsttests vor Ort unter Aufsicht.

    "Damit entlasten wir die Einrichtungen, ihre Beschäftigten sowie die Besucherinnen und Besucher", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek. "Das ist in der Weihnachtszeit sinnvoll, in der ein hohes Besucheraufkommen in den Einrichtungen auf eine vielerorts personell angespannte Lage trifft." Durch die Regelung würden Zeit und Ressourcen gespart: "Nach dem Motto: einmal getestet, mehrfach genutzt." (Lesen Sie auch: Das sind die Inzidenzzahlen kurz vor der Weihnachten im Allgäu)

    Besuch im Pflege- oder Seniorenheim: Ein Test für mehrere Einrichtungen

    Im Falle von Engpässen bei Personal oder Testkapazitäten können Besucher zudem auch ausnahmsweise einen Selbsttest ohne Aufsicht durchführen, wie das Ministerium weiter erklärt. Dieser kann dann allerdings nicht in weiteren Einrichtungen genutzt werden.

    Zudem will Holetschek, dass die lokalen Testzentren an den Weihnachtstagen "geeignete Öffnungszeiten vorsehen, um Besucherinnen und Besuchern insbesondere von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern Testungen zu ermöglichen".

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