Die Corona-Testpflicht für Besucher von Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen in Bayern wird für die Weihnachtszeit vereinfacht. Vom 23. Dezember bis 9. Januar sollen Tests aus einer dieser Einrichtungen auch in anderen gelten, sofern sie nicht älter als 24 Stunden sind, wie das Gesundheitsministerium am Mittwochmorgen mitteilte. Das gilt für Tests durch die Einrichtung sowie für Selbsttests vor Ort unter Aufsicht.
Corona und Pflege- oder Seniorenheime