Nach Wochen des Distanzlernens beginnt für etliche Schüler am Montag wieder der Präsenzunterricht. Wer darf wann in die Schule? Welche Regeln gelten? Gibt es Mittagsbetreuung? Und was ist mit Sportunterricht und Prüfungen?
Bild: Matthias Balk
Nach Wochen des Distanzlernens beginnt für etliche Schüler am Montag wieder der Präsenzunterricht. Wer darf wann in die Schule? Welche Regeln gelten? Gibt es Mittagsbetreuung? Und was ist mit Sportunterricht und Prüfungen?
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Nach Wochen des Distanzlernens beginnt für etliche Schüler am Montag wieder der Präsenzunterricht. Wer darf wann in die Schule? Welche Regeln gelten? Gibt es Mittagsbetreuung? Und was ist mit Sportunterricht und Prüfungen?
Hier Antworten auf wichtige Fragen zum Schulbeginn in Bayern.
Seit dem 1. Februar sind Abiturklassen von Gymnasien, Fachoberschulen (FOS) und Berufsoberschulen (BOS) sowie Abschlussklassen beruflicher Schulen, die zeitnah ihre Abschlussprüfungen schreiben, zurück an den Schulen. Am Montag folgen Grundschüler sowie die Abschlussjahrgänge aller anderen allgemeinbildenden Schulen wie Real-, Mittel- und Wirtschaftsschulen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche, die entsprechende Stufen an Förderschulen besuchen.
In Corona-Hotspots müssen die Schüler weiter von zu Hause aus lernen. Das gilt in Landkreisen, in denen es mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Am Donnerstag waren das laut Robert Koch-Institut (RKI) unter anderem die Landkreise Tirschenreuth, Wunsiedel und Passau oder die Städte Hof und Weiden in der Oberpfalz. Stichtag für diesen Wert ist eigentlich der Montag. Die Entscheidung, ob der Präsenzunterricht starten kann, treffen aber die Landratsämter.
Voraussetzung ist, dass die Kinder mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt sitzen. Wo das nicht möglich ist, werden die Klassen aufgeteilt. Die Gruppen kommen dann abwechselnd zum Unterricht - je nach Schule wechseln sich die Kinder tage- oder wochenweise ab. Die einen lernen in der Schule, die anderen zu Hause.
Viele Kinder wurden in den vergangenen Wochen per Videokonferenz unterrichtet. Im Wechselunterricht wird das oft nicht mehr klappen, weil die Lehrer dann mit den Kindern im Klassenzimmer beschäftigt sind. Das Kultusministerium wirbt deshalb bei den Eltern um Verständnis, betont aber auch: "Wir begrüßen einen Live-Stream vom Klassenzimmer in das Elternhaus". Eine Idee, die vielerorts daran scheitern dürfte, dass die Internetverbindungen der Schulen dafür nicht stabil genug sind.
Das Altbekannte: Abstand halten, Hände waschen und desinfizieren, Lüften und Maske tragen. Bei den Lehrern müssen es sogenannte OP-Masken sein. Bei den Kindern reichen wie bisher Alltagsmasken aus Stoff. Das Gesundheitsministerium rät allerdings auch Schülern, den OP-Mundschutz zu tragen, der einen besseren Schutz vor Coronaviren verspricht. FFP2-Masken, wie sie etwa in Geschäften Pflicht sind, sind dagegen nicht erforderlich. Wer will, kann sich trotzdem dafür entscheiden, sollte dann aber die Tragehinweise beachten.
Kinder, für die ein Schulbesuch ein zu großes Gesundheitsrisiko darstellen würde, dürfen mit ärztlichem Nachweis zu Hause bleiben. Auch wer Angst hat, sich in der Schule das Coronavirus einzufangen, kann sich von der Anwesenheit befreien lassen. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht aber laut Kultusministerium nicht.
Auf jeden Fall. Die Teilnahme auch an den Ganztagesangeboten ist allerdings freiwillig.
Ja - allerdings nur, soweit es personell und räumlich möglich ist. Viele Lehrer müssen nun wieder ihre Klassen unterrichten und auch die Räume werden womöglich wieder für den Unterricht benötigt. Zudem seien nun wieder mehr Personen im Schulhaus unterwegs. Aus Gründen des Infektionsschutzes könne die Notbetreuung deshalb unter Umständen nicht mehr wie bisher stattfinden, so das Kultusministerium.
Ja. Schulaufgaben und andere angekündigte Tests sind wieder möglich. Teilnehmen können aber nur Schüler, die gerade in der Schule sind. Ausnahmsweise darf dafür aber auch die ganze Klasse oder der gesamte Kurs erscheinen, wenn alle im Prüfungsraum 1,5 Meter Abstand einhalten können. Außerdem müsse eine gleichmäßige und angemessene Prüfungsvorbereitung aller Teilnehmer gewährleistet sein. Und zur Beruhigung: Das Ministerium verspricht erst mal eine "Phase des Ankommens", ohne Schulaufgaben oder Proben.
Der Freistaat will Schülern, Lehrkräften und dem Schulpersonal wieder kostenlose Reihentests anbieten. Geplant ist auch, dass sich an den Schulen Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren selbst testen können, regelmäßig und freiwillig. Sobald die Tests zugelassen und verfügbar seien, wolle man eine Strategie dafür entwickeln. Im Rahmen von Pilotprojekten sollen zudem ausgewählte Schulen und Kitas innovative Testmethoden ausprobieren, etwa Gurgel- oder Speichelprobentests.
Das hängt vom weiteren Infektionsgeschehen ab, heißt es aus dem Kultusministerium.
Ja - solange sie den Abstand zueinander einhalten. Allerdings: Wer ein Blasinstrument spielt, darf nicht mit anderen zusammen musizieren. Auch gemeinsames Singen ist nicht möglich.
Der ist wieder möglich, aber mit Maske. Das Kultusministerium hält Sport in der Schule momentan sogar für besonders wichtig, schließlich seien Sport und Bewegung für viele Schüler derzeit schwerer erreichbar. Allerdings ist wegen der Hygienevorschriften nicht alles möglich. Hier sind die Lehrer gefragt, geeignete Übungen und Spiele auszuwählen. Tipps gibt das Bayerische Landesamt für Schule, das für Grundschüler etwa Balancieren, Tanzen oder Ballübungen empfiehlt.
Wer akut krank ist, muss zu Hause bleiben. Dazu zählen etwa Fieber, Husten, Durchfall oder der Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns. In die Schule dürfen die Kinder erst wieder, wenn sie 48 Stunden lang kein Fieber und keine Symptome mehr hatten, bis auf leichten Schnupfen oder gelegentlichen Husten. Ein Attest oder ein negativer Coronatest sind nicht notwendig - sehr wohl können die Schulen von den Eltern jedoch eine schriftliche Bestätigung verlangen.
Grundschulkinder dürfen in dem Fall weiter zur Schule gehen. Kinder und Jugendliche ab der fünften Klasse dagegen müssen zu Hause bleiben. Sie können erst wieder am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie in den zwei Tagen danach kein Fieber bekommen haben und auch die Erwachsenen in der Familie nicht krank geworden sind.
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