Der sogenannte Wolfsmasken-Prozess von München wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung eines Kindes muss neu verhandelt werden. Gegen die Bemessung der Strafe im Urteil vom 13. Juli 2021 bestünden durchgreifende rechtliche Bedenken, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit. In dem Beschluss vom 22. März gab der BGH damit der Revision des Angeklagten teilweise statt und verwies die Sache an das Landgericht München I zurück.
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