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BGH hebt Urteil im "Wolfsmasken-Prozess" auf

Gericht

Elfjährige vergewaltigt: BGH hebt Urteil im Münchner "Wolfsmasken-Prozess" auf

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    Prozess in München: Der Angeklagte (M) hatte zugegeben, 2019 ein Kind in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt zu haben. Das Landgericht hatte den damals 45-Jährigen zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
    Prozess in München: Der Angeklagte (M) hatte zugegeben, 2019 ein Kind in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt zu haben. Das Landgericht hatte den damals 45-Jährigen zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Foto: Sven Hoppe, dpa (Archivbild)

    Der sogenannte Wolfsmasken-Prozess von München wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung eines Kindes muss neu verhandelt werden. Gegen die Bemessung der Strafe im Urteil vom 13. Juli 2021 bestünden durchgreifende rechtliche Bedenken, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit. In dem Beschluss vom 22. März gab der BGH damit der Revision des Angeklagten teilweise statt und verwies die Sache an das Landgericht München I zurück.

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