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Fehlerhafte Urteile: Tödlicher Raserunfall muss zum dritten Mal verhandelt werden

Fehlerhafte Urteile

Tödlicher Raserunfall muss zum dritten Mal verhandelt werden

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    Der Unfall hatte sich im Herbst 2019 auf der A9 bei Ingolstadt ereignet. Der Bundesgerichtshof hat Urteile der Ingolstädter Richter aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. (Archivbild)
    Der Unfall hatte sich im Herbst 2019 auf der A9 bei Ingolstadt ereignet. Der Bundesgerichtshof hat Urteile der Ingolstädter Richter aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. (Archivbild) Foto: Matthias Balk/dpa

    Nach zwei Verurteilungen eines Autobahnrasers zu Gefängnisstrafen wegen eines tödlichen Unfalls muss sich das Landgericht Ingolstadt in den nächsten Wochen ein weiteres Mal mit dem Fall befassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte beide Urteile wegen Rechtsfehlern aufgehoben und jeweils an das Ingolstädter Gericht zurückverwiesen.

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