Der Fall um Korruptionsvorwürfe gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs könnte neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Donnerstag in Leipzig mit den zwei Urteilen des Landgerichtes Regensburg. Dort war der 50-Jährige im Juli 2019 im Zusammenhang mit Parteispenden im Kommunalwahlkampf 2014 wegen Vorteilsnahme und Juni 2020 wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Im ersten Urteil verzichteten die Richter auf eine Strafe - am Ende des zweiten Prozesses stand eine einjährige Bewährungsstrafe.
Gerichtsprozess