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Boateng und Staatsanwaltschaft legen nach zweiter Verurteilung Revision ein

Verurteilter Fußballprofi

Boateng und Staatsanwaltschaft legen nach zweiter Verurteilung Revision ein

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    Fußballprofi Jérôme Boateng wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro - verurteilt.
    Fußballprofi Jérôme Boateng wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro - verurteilt. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Jérôme Boateng will auch seine zweite Verurteilung wegen Körperverletzung nicht hinnehmen. Seine Verteidigung legte Revision gegen das Urteil ein, wie das Landgericht München I am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte. Kurz darauf tat das nach Angaben einer Sprecherin der Anklagebehörde auch die Staatsanwaltschaft. Das Bayerische Oberste Landesgericht muss nun darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Rechtsfehler gegeben hat.

    Das Landgericht München I hatte den Fußball-Weltmeister von 2014 am Mittwoch vergangener Woche auch in zweiter Instanz wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub 2018 schuldig gesprochen. Es verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Damit wäre Boateng - anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil - vorbestraft.

    Boateng galt nach Urteil von 2021 nicht als vorbestraft

    Das Amtsgericht hatte im vergangenen Jahr zwar in der Summe eine höhere Geldstrafe verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch - konkret: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro - insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft.

    Verteidigung hatte Freispruch Boatengs beantragt

    "Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen", hatte Richter Andreas Forstner in der Urteilsbegründung gesagt. Boatengs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für den 34 Jahre alten Fußball-Profi beantragt. Sie gingen davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe "im Kampf um die Kinder" erfunden und "instrumentalisiert" habe, und beklagten eine Vorverurteilung ihres Mandanten. Im Laufe des Verfahrens stellten sie auch einen Befangenheitsantrag gegen Richter Forstner. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und zusätzlich eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert.

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