Jahrelang wurde ermittelt, monatelang im Gerichtssaal verhandelt - am Ende stehen fast vollständige Freisprüche. Lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro für das Nebendelikt Urkundenfälschung verhängte die 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth gegen einen der beiden Angeklagten. Ein Betrugsvorsatz beim Handel mit aus China eingeführten Corona-Schutzmasken sei nicht nachweisbar gewesen, urteilte das Gericht.
Corona-Pandemie
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