Noch immer infizieren sich Menschen im Allgäu mit Corona. (Die Inzidenz in den Allgäuer Städten und Landkreisen finden Sie tagesaktuell hier.) Was tun, wenn man selbst betroffen ist und der Corona-Test positiv anschlägt? Wie werden Quarantäne- und Maskenpflicht für Infizierte in Bayern aktuell gehandhabt? Wir klären über die geltenden Regeln auf und beantworten in diesem Artikel folgende Fragen:
- Was muss man machen, wenn man Corona positiv ist?
- Maskenpflicht: Wo müssen Corona-Infizierte in Bayern eine Maske tragen?
- Wie lange muss man in Quarantäne, wenn man in Bayern positiv getestet wurde?
- Darf man mit Corona arbeiten gehen?
- Wie muss ich mich verhalten, wenn ich Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatte?
- Wie lange ist man mit Corona ansteckend für andere?
Was muss man machen, wenn man Corona positiv ist?
Wer Corona- oder Erkältungssymptome hat und krank ist, sollte zuhause bleiben, um andere Menschen nicht anzustecken. Wer ärztliche Behandlung benötigt, soll die Hausärztin oder den Hausarzt zunächst telefonisch kontaktieren. Alternativ kann der Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns unter der Telefonnummer 116 117 angerufen werden. Gegebenenfalls kann auch der Notarzt verständigt werden, wenn die Symptome sich verschlechtern und dringend ärztliche Hilfe benötigt wird.
Wer ein positives Selbsttest-Ergebnis hatte oder mit einem Schnelltest im Testzentrum positiv getestet wurde, dem wird von der bayerischen Staatsregierung empfohlen, einen PCR-Test durchführen zu lassen, um die Infektion offiziell bestätigen zu lassen.
Nach einem positiven Test sollte man Haushaltsangehörige sowie Kontaktpersonen selbstständig benachrichtigen, mit denen man bis zu zwei Tage vor Symptombeginn oder positivem Testergebnis engen Kontakt hatte.
Wie lange muss man in Quarantäne, wenn man in Bayern positiv getestet wurde?
In Bayern gilt bereits seit dem 16. November 2022 keine Isolationspflicht mehr für Menschen, die positiv auf Corona getestet wurden. Stattdessen setzt der Freistaat auf Eigenverantwortung.
Zwar dürfen Infizierte nach draußen, gewisse Einrichtungen dürfen sie allerdings nicht betreten. Das sind Alten- und Pflegeheime oder bestimmte Bereiche von Krankenhäusern, in denen Menschen mit einem besonders hohen Coronarisiko behandelt werden. Corona-Positive dürfen auch sogenannte Massenunterkünfte, in denen ein hohes Risiko für die Ausbreitung von Infektionen besteht, nicht betreten. Solche Unterkünfte sind beispielsweise Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber und Justizvollzugsanstalten. Das Betretungsverbot gilt sowohl für Besucherinnen und Besucher als auch für Beschäftigte der Einrichtungen.
Auch ohne gesetzliche Isolationspflicht sollten Infizierte Kontakte zu anderen Menschen innerhalb und außerhalb der eigenen vier Wände meiden, um Ansteckungen zu verhindern.
Maskenpflicht: Wo müssen Corona-Infizierte in Bayern eine Maske tragen?
Positiv Getestete müssen eine Maske tragen, wenn sie ihre Wohnung oder ihr Haus verlassen. In Bayern gilt für Corona-Infizierte grundsätzlich die Pflicht, mindestens eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) zu tragen. Eine noch höhere Sicherheit böten FFP2-Masken. Zur Wohnung gehören auch noch der Balkon, Terrasse oder ein zugehöriger Garten. Sprich: Hier müssen Infizierte keine Maske tragen.
In diesen Ausnahmefällen muss keine Maske getragen werden:
- unter freiem Himmel, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden kann
- in Innenräumen, in denen sich keine anderen Menschen befinden
- für Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- für Menschen, die wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliches Zeugnis ist nötig)
- für Gehörlose und schwerhörige Menschen und ihre Begleitpersonen
- solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist
- und aus sonstigen zwingenden Erfordernissen, wie bspw. bei Inanspruchnahme einer notwendigen (zahn-)medizinischen oder therapeutischen Behandlung
Darf man mit Corona arbeiten gehen?
Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen haben ein Betretungsverbot in diesen, wenn sie Corona positiv sind, sie dürfen also nicht zum Arbeiten gehen. Sie dürfen erst wieder zur Arbeit, wenn sie mindestens 48 Stunden lang symptomfrei sind und mit einem frühestens an Tag fünf gemachtem negativen Antigentest oder einem PCR-Test (negativ oder CT-Wert über 30), so das Robert Koch-Institut.
Wer Krankheitssymptome hat, sollte nicht zum Arbeiten gehen und den Arbeitsplatz verlassen. Wer Corona positiv ist, soll Kontakte möglichst vermeiden und somit auch nicht zur Arbeit gehen.
Wie muss ich mich verhalten wenn ich Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatte?
Wer Corona-Kontaktperson ist, sollte fünf Tage lang den Kontakt zu anderen Menschen meiden, insbesondere wenn diese zur Risikogruppe gehören. Zudem sollten Kontaktpersonen die AHA+L-Regel beachten (Abstand wahren, Hygieneregeln berücksichtigen, Maske tragen, lüften) und für fünf Tage nach dem Kontakt auf Krankheitssymptome achten sowie sich regelmäßig testen.
Doch nicht immer hat man sich beim Kontakt mit einer infizierten Person angesteckt. Ansteckungsgefahr besteht wenn man engen Kontakt hatte - mehr dazu weiter unten im Artikel.
Wie lange ist man mit Corona ansteckend für andere?
Mit Corona ist man in folgenden Zeiträumen ansteckend für andere, mit denen man engen Kontakt hatte:
- innerhalb von zwei Tagen vor Beginn der Symptome
- während der gesamten Zeit, in der man Krankheitssymptome hat
- innerhalb von zwei Tagen vor Abnahme des positiven Tests, wenn man keine Symptome hat
Die höchste Ansteckungsfähigkeit besteht in dem Zeitraum, vor und nach dem die Symptome entwickelt werden. Ein Ansteckungsrisiko besteht also bereits vor Auftreten der Symptome. Vermutlich gibt es auch Übertragungen von Personen, die zwar infiziert und ansteckend sind, aber selbst gar nicht erkranken, schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Als engen Kontakt bezeichnet man Folgendes: Wenn man mehr als zehn Minuten lang zusammen war und der Abstand in dieser Zeit weniger als 1,5 Meter betrug und zudem beide weder durchgehend noch korrekt eine medizinische oder FFP2-Maske getragen haben.
Außerdem gilt ein Gespräch als "enger Kontakt", wenn beide keine oder keine korrekt sitzende Maske getragen haben - unabhängig davon, wie lange sie gesprochen haben.
Genauere Informationen für Corona-Positive zum Nachlesen, finden Sie im Handlungsleitfaden des Bayerischen Gesundheitsministeriums.
Mehr Nachrichten aus Bayern lesen Sie hier.