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Corona-Testpflicht vom Arbeitgeber verordnet ist legal - Urteil des BAG heute

Bundesarbeitsgericht

Arbeit und Gehalt nur nach Corona-Test? So lautet das Urteil des BAG

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    Weil sie sich weigerte, einen Coronatest durchzuführen, den ihr Arbeitgeber verlangt hatte, ist eine Frau vor Gericht gegangen.
    Weil sie sich weigerte, einen Coronatest durchzuführen, den ihr Arbeitgeber verlangt hatte, ist eine Frau vor Gericht gegangen. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

    Mit ihrem Widerstand gegen eine vom Arbeitgeber verordnete Corona-Testpflicht hat sich eine Flötistin der Bayerischen Staatsoper durch alle Gerichtsinstanzen gekämpft - und für ein Grundsatzurteil gesorgt. Deutschlands höchste Arbeitsrichter stellten am Mittwoch in Erfurt fest, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Corona-Tests vorschreiben können, um das Infektionsrisiko zu verringern. Eine solche Anordnung sei möglich, aber die Testpflicht müsse verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Streit um Testpflichten in Hygienekonzepten von privaten und öffentlichen Unternehmen (5 AZR 28/22).

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